Jürgen A.:„Wir haben unseren Kindern je eine Wohnung als Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt überlassen. Schenkungssteuer ist nicht angefallen. Nach dem Wegfall des Nießbrauchvorbehalts 2023 wird der Wert der Schenkung zum Zeitpunkt des Wegfalls vom Finanzamt neu berechnet. Wie erfahre ich die Höhe
Dieser Artikel (ID: 2265718) ist am 11.04.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).