Die Fitnessstudiokette McFit muss bei ihren Preisen zusätzliche Kosten ausweisen. Es ist nicht zulässig, mit monatlichen Beiträgen zu werben, ohne die Zusatzkosten zu berücksichtigen, entschied das Landgericht Bamberg. Geklagt hatte
Dieser Artikel (ID: 2275771) ist am 30.04.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).