Uschi B.: „Unsere Wohnsiedlung besteht aus 36 Reihenhäusern mit gemeinschaftlichen Zufahrten, Grünflächen und einer gemeinsamen Heizungsanlage. Es gibt eine Verwaltungs-und Benutzungsordnung. In dieser ist unter anderem die Rechtsstellung geregelt, die besagt, dass wir hinsichtlich des gemeinsamen E
Dieser Artikel (ID: 2275773) ist am 30.04.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).