URTEIL

McFit muss Gesamtpreis angeben

von Redaktion

Die Fitnessstudiokette McFit unterliegt vor Gericht. © Panthermedia

Die Fitnessstudiokette McFit muss bei ihren Preisen zusätzliche Kosten ausweisen. Es ist nicht zulässig, mit monatlichen Beiträgen zu werben, ohne die Zusatzkosten zu berücksichtigen, entschied das Landgericht Bamberg. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) gegen die RSG Gruppe, der neben McFit auch John Reed und Gold‘s Gym gehören (Az. 1 HK O 27/24). McFit warb laut Vzbv mit Monatspreisen von 24,90 Euro für den Tarif Classic und 34,90 für den Premium Tarif – Mindestlaufzeit jeweils zwölf Monate. Im Gesamtpreis waren die einmalige Aktivierungsgebühr von 39 Euro und die 15 Euro Trainings- und Servicepauschale nicht enthalten, die halbjährlich fällig wird.
DPA

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