Keine Vorteile bei kirchlicher Trauung

von Redaktion

Wer ausschließlich kirchlich heiratet, ist zwar vor seinem Gott, nicht aber vor dem Gesetz getraut. Rechtlich und finanziell macht es einen großen Unterschied, ob eine Ehe nach deutschem Recht anerkannt ist oder nicht. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher hin. So haben rein kirchlich verheiratete Paare keinen Anspruch auf das steuerlich oft vorteilhafte Ehegattensplitting. Besteht bei einem der Partner ein medizinischer Notfall, hat der jeweils andere keine Entscheidungsbefugnis, weil er nicht als Ehegatte anerkannt ist. Und: Stirbt einer der Partner, hat der jeweils andere auch keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Auch in Sachen Erbe ergeben sich für lediglich kirchlich verheiratete Paare Nachteile gegenüber standesamtlich Getrauten: Der Überlebende gilt erbrechtlich nämlich als Fremder. Wird dieser nicht ausdrücklich in einem Testament bedacht, so hat er auch keinerlei Ansprüche auf den Nachlass. Doch selbst wenn der überlebende Partner testamentarisch bedacht wurde, hat er steuerliche Nachteile beim Erbe. Als Ehepartner stünden ihm Werte von bis zu 500 000 Euro steuerfrei zu, ohne gesetzliche Eheschließung wird bereits ab 20 000 Euro Erbschaftsteuer fällig.

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