Schwere Krankheiten wie Borreliose können durch den Biss von Zecken übertragen werden. © R. Bolecke/Panthermedia
Wegen des milden Winters warnen Experten vor eine zeckenreiche Zeit von Mai bis Oktober. Weil Kinder häufig draußen spielen, besteht für sie tendenziell ein höheres Risiko, von einer Zecke gestochen zu werden. Ein Zeckenstich kann Infektionskrankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen. Das kann mitunter schwerwiegende Folgen für Gehirn, Nerven, Herz oder Gelenke haben.
Policen genau Prüfen
Wohl dem, der für seinen Nachwuchs eine private Kinderunfallversicherung abgeschlossen hat. Bei neueren und leistungsstarken Policen sind die Folgen eines Zeckenstiches meist mitversichert. Bei älteren Policen fehlt der Einschluss häufig. Aus diesem Grund sollten Eltern den Versicherungsschutz für ihre Kinder regelmäßig überprüfen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Freizeitunfällen grundsätzlich nicht. Um den Nachwuchs für den Ernstfall finanziell abzusichern, sollte eine private Unfallversicherung mit einer Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Dann sind im Falle einer Pflegebedürftigkeit neben Unfällen auch Krankheiten mitversichert – und das ein Leben lang.
Für Erwachsene gilt Ähnliches: Bleiben von einem Zeckenstich dauerhafte Folgen zurück, so kann das ein Fall für die private Unfallversicherung sein – vorausgesetzt, Zeckenstiche sind mitversichert. Die Angebote leisten oft auch bei Infektionskrankheiten durch Tiere und bei allergischen Reaktionen durch Insektenstiche oder -bisse. Auch hier sollten bereits bestehende Verträge daraufhin geprüft werden, ob die Folgen von Zeckensticken eingeschlossen sind. Denn bei einer Zecken-Attacke handelt es sich nicht um einen klassischen Unfall.
Versicherung schnell informieren
Wer erste Krankheitssymptome wie Fieber, Kopfschmerzen oder Abgeschlagenheit bemerkt, der sollte sich nicht nur ärztlich untersuchen lassen, sondern auch – wie bei „klassischen“ Unfällen üblich – so schnell wie möglich die Unfallversicherung informieren. Denn es gibt bisweilen Unstimmigkeiten darüber, von welchem Zeitpunkt an gegebenenfalls Fristen zu laufen beginnen. Denn zwischen – häufig unbemerktem – Zeckenstich und den ersten Beschwerden kann eine geraume Zeit vergehen. Den Versicherungsgesellschaften wird von ihrem Verband (GDV) jedenfalls vorgeschlagen, die maßgeblichen Fristen nicht mit dem Stich, sondern mit der ersten ärztlichen Diagnose beginnen zu lassen.
MAIK HEITMANN