LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Beate B.:„Kann mir unser Vermieter verbieten, ein Elektroauto auf unserem Tiefgaragen-Platz abzustellen? Er argumentiert mit der Brandgefahr.“

E-Auto darf in die Tiefgarage

Ihr Vermieter kann Ihnen nicht verbieten, Ihr Elektroauto auf dem Tiefgaragen-Stellplatz abzustellen. Das Amtsgericht Wiesbaden hat 2022 entschieden, dass eine Eigentümergemeinschaft einzelnen Eigentümern erlauben muss, Elektroautos in der Tiefgarage zu parken. Auch diese Eigentümergemeinschaft argumentierte mit der Brandgefahr.

Das Amtsgericht wiederum sagte, ein Verbot widerspräche dem Ziel der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), Elektromobilität zu fördern. Durch die Reform hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug auf eigene Kosten. Wenn aber dann das Auto nicht abgestellt werden darf, läuft dieser Anspruch ins Leere. Deswegen muss es auch eine Erlaubnis geben, Elektroautos abzustellen. Auch Mieter haben dieses Recht, unabhängig davon ob es privater oder gewerblicher Vermieter ist.

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