RECHT

Sozialamt muss Pflege bezahlen

von Redaktion

Auch ohne Versicherung hat man Anspruch auf gewisse Pflegeangebote. © Marijan Murat/dpa

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die soziale Absicherung von Menschen gestärkt, die nicht gesetzlich oder auch privat pflegeversichert sind. Für sie muss die Sozialhilfe sogenannte Hilfe zur Pflege im gleichen Umfang erbringen, wie es den Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen entspricht, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil entschied. Damit sprach es einem Mann aus dem Raum Lübeck eine bessere Heimversorgung zu. Weil er nicht pflegeversichert ist, übernahm das Sozialamt des Kreises Steinburg bereits die Kosten für seinen Heimplatz. Neben Unterkunft, Körperpflege und Verpflegung machte das Heim den Bewohnern zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote. Wie nun das BSG entschied, muss der Landkreis als Sozialhilfeträger auch dies bezahlen. Nach dem Willen des Gesetzgebers entspreche der Anspruch auf Hilfe zur stationären Pflege den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, hieß es.

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