Was für die Rente zählt

von Redaktion

Finanziell gut abgesichert, lässt sich der Ruhestand genießen. Dafür sollten sich Arbeitnehmer alle anrechenbaren Zeiten auf ihrem Rentenkonto eintragen lassen. © Thomas Warnack/dpa

Die Rente soll so hoch wie möglich sein. Dafür ist es wichtig, dass alle Zeiten des Lebens berücksichtigt sind, die für das Altersgeld mitzählen. Es gilt, Versicherungszeiten und Lebensumstände lückenlos im Versicherungskonto gespeichert zu haben. Dazu dient eine sogenannte Kontenklärung.

Das Konto

Für jeden Versicherten führt die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Versicherungskonto. Damit die eingehenden Daten dem richtigen Konto zugeordnet werden können, erhält jeder Versicherte eine individuelle Versicherungsnummer. Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen.

Der Verlauf

Versicherte erhalten den Versicherungsverlauf – also die Auflistung aller gespeicherten Zeiträume und Daten – am einfachsten über den Online-Service auf www.deutsche-rentenversicherung.de. Sind mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt worden, so erhält jeder Versicherte ab dem 27. Geburtstag jährlich eine Renteninformation. Im Versicherungskonto sind die gemeldeten Beschäftigungszeiten und Einkünfte ebenso gespeichert wie beispielsweise Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit.

Die Klärung

Weil der Rentenversicherungsträger nicht alle Einzelheiten der Versicherungsbiografie kennen kann, wird er einiges abfragen. Dafür ist eine Kontenklärung notwendig, mit der Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden. Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig automatisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zugeschickt. Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Am einfachsten und schnellsten geht auch das über www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services.

Die Fristen

Wer von der Rentenversicherung angeschrieben wird, der sollte innerhalb von sechs Monaten antworten. Allerdings gibt es keinen Grund zur Hektik. Müssen Informationen nachgereicht werden, so kann das auch später noch geschehen.

Was zählt

Welche Zeiten sind besonders wichtig? Arbeitsjahre zählen ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Anhand des zugesandten Verlaufes sollte Zeile für Zeile geprüft werden, ob alle Monate und Jahre aufgeführt wurden. Gerade Schul- oder Studienzeiten fehlen oft. Wer keine Nachweise mehr hat, der sollte beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen. Versicherte, die Kinder haben, sollten im Rentenverlauf auf „Kindererziehungszeiten“ achten. Für drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt ein Elternteil rund einen Rentenpunkt pro Erziehungsjahr gutgeschrieben. Für die ersten zehn Jahre nach der Geburt können außerdem Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Zeiten der Berufsausbildung werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet. Aus diesem Grund sollte darauf geachtet werden, dass diese Zeiten im Verlauf stehen.

Die Lücken

Lücken entstehen, wenn sich jemand eine private Auszeit genommen oder während einer selbstständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat. Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung nicht gewertet, da die Höhe der Rente größtenteils von den gezahlten Beiträgen abhängt. Am besten listen Versicherte alle Zeiten auf, damit nichts vergessen wird.

Unterstützung

Hilfe gibt es bei der Rentenversicherung unter 0800/1000 4800 oder bei den DRV-Beratungsstellen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet zudem eine Broschüre an: „Kontenklärung: Fragen und Antworten“, kostenlos zu beziehen unter wwww.deutsche-rentenversicherung.de. Schriftlich an die Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10704 Berlin.

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