Einen Wohnraum einfach für gewerbliche Zwecke nutzen? So einfach geht das nicht. Was es dazu braucht, ist eine Nutzungsänderung. Und die muss bei der zuständigen Baubehörde beantragt werden. Das musste jüngst eine Frau feststellen, die im Erdgeschoss
Dieser Artikel (ID: 2316691) ist am 08.07.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).