Rentner müssen Umzug melden

Die Rentenkasse muss die neue Adresse kennen. © Klose/dpa

Umgezogen? Dann sollten Sie sich spätestens innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Bürgeramt umgemeldet haben. Rentner sollten darüber hinaus auch dem Renten Service der Deutschen Post, der für die Auszahlung der Rente zuständig ist, ihre

Freitag, 10. Juli 2026

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