Rollläden sind absetzbar. © IMAGO/Christian Ohde
Wer es an manchen Sommertagen kaum aushält, denkt womöglich über geeignete Wärmeschutzmaßnahmen nach. Manche solcher Vorhaben bringen sogar steuerliche Vorteile mit sich. Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Der Einbau eines sommerlichen Wärmeschutzes kann als energetische Maßnahme gelten – und so von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass dies tatsächlich hilft, die Innenraumtemperatur auf einem angenehmen Niveau zu halten.
Dafür geeignet hält der Gesetzgeber den Einbau oder die Erneuerung von Rollläden sowie den Einbau außen liegender Verschattungselemente nach DIN 4108-2, so der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Führt ein Fachunternehmen energetische Sanierungen aus, können 20 Prozent der Kosten, maximal aber 40 000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Über die Maßnahme müssen Handwerker eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausfüllen.