Wer einen Kartenmissbrauch feststellt, sollte ihn umgehend seiner Bank melden. © Skolimowska, dpa
Wer unerlaubte Zahlungen feststellt und sie nicht zügig bei seinem Zahlungsanbieter meldet, kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seinen Anspruch auf Erstattung des Geldes verlieren. Bei Kartenmissbrauch – oder auch anderen unautorisiert genutzten Zahlungsinstrumenten – verlieren Verbraucher den Anspruch aber nur dann, wenn sie den Zahlungsdienstleister vorsätzlich oder grob fahrlässig zu spät informieren, urteilte das Gericht in Luxemburg. „Das ist eine sehr hohe Hürde“, sagt der Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Peter A. Gundermann von der Kanzlei TILP. Ein einfaches Versehen schade nicht, stellt der Rechtsexperte für Betroffene von Kartenmissbrauch klar.