LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Jörg R.: „Wie ist der Sachverhalt, wenn man zum Elternunterhalt herangezogen wird, weil man im Jahr 2024 über 100 000 Euro Einkommen hat, aber im Jahr 2025 aufgrund des Renteneintritts erheblich darunter ist. Zahlt man da 2025 auch?“

Unterhalt nur über 100 000 Euro

Seit 2020 gilt das „Angehörigen-

Mittwoch, 24. September 2025

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