Rentenbescheid auf Fehler prüfen

von Redaktion

Auch amtliche Bescheide können mal nicht stimmen. © dpa

Wer seinen Rentenbescheid bekommt, schaut ihn oft nur flüchtig durch – schließlich wirkt das Schreiben amtlich, korrekt und kompliziert. Doch Fehler kommen vor, es lohnt sich also, genau hinzusehen. Wer einen entdeckt, kann und sollte aktiv werden. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rentenbescheides kann schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.

Nach dieser Vier-Wochen-Frist „besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen“, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig: In beiden Fällen sind eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beizufügen.

Wenn die Deutsche Rentenversicherung selbst einen Fehler in einem Rentenbescheid feststellt, korrigiert sie diesen von Amts wegen, so die DRV.

Fehlerhafte Rentenbescheide sind laut der Deutschen Rentenversicherung meist auf fehlende Informationen zurückzuführen. Versicherte sollten daher grundsätzlich darauf achten, dass keine Lücken in ihrem Versicherungsverlauf enthalten sind. Schon vor dem Rentenantrag bekommt man seinen Versicherungsverlauf mehrfach zugeschickt. Ein Blick hinein lohnt sich, so die DRV. Denn zwar werden die meisten Versicherungszeiten automatisch gemeldet, es gibt aber auch relevante Zeiten, die man selbst beantragen und durch Belege nachweisen muss, etwa Schulzeiten, Studienzeiten und Kindererziehungszeiten.

Fragen zu Versicherungsverlauf und Rentenbescheid kann man in Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung klären, persönlich oder schriftlich. Außerdem gibt es ehrenamtlich tätige Versichertenälteste und Versichertenberater, die behilflich sein können. Telefonische Informationen gibt es unter der Service-Nummer 0800 1000 4800.

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