Rentenfallen klug vermeiden

von Redaktion

Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, riskiert, dass die Rente später ausgezahlt wird, als gewünscht. Das lässt sich aber leicht verhindern. © Imago

Zum Abschied mit den Kollegen anstoßen und danach in die wohlverdiente Rente? Leider nicht ganz. Denn die Zahlungen kommen nicht automatisch. Angehende Ruheständler sollten rechtzeitig ihre Unterlagen zusammensuchen und Anträge stellen, damit der Rentenantritt nicht durch Einbußen verdorben wird.

■ Berechnung der Bezüge

Der Rentenantrag sollte mindestens drei Monate vor dem geplanten Ruhestand abgeschickt werden. Hier werden Arbeitnehmer vor die Wahl gestellt: Entweder werden die Beiträge per Hochrechnung bestimmt oder exakt berechnet. Die Rentenhochrechnung ermöglicht eine schnellere Auszahlung der Rente, ohne dass eine Lücke zwischen der letzten Gehalts- und der ersten Rentenzahlung entsteht. Bei der Hochrechnungs-Variante werden die beitragspflichtigen Einnahmen der letzten drei Monate vor Rentenbeginn hochgerechnet. Geht man beispielsweise ab dem 1. November in Rente, wird aus dem Verdienst in den zwölf Monaten von August 2024 bis Juli 2025 ein Durchschnitt gebildet, der auf die Monate August bis Oktober 2025 übertragen wird. Wichtig zu wissen ist, dass diese Hochrechnung nicht mehr geändert werden kann, auch wenn die tatsächlichen Einnahmen höher sein sollten.

Hat man aber Anfang des Jahres eine Gehaltserhöhung bekommen oder erwartet einen Abschlussbonus, kann es sinnvoller sein, auf die exakte Berechnung zu setzen. Hier arbeitet der Versicherungsträger mit den tatsächlichen Einnahmen. Bei dieser Variante kann es aber zu Verzögerungen kommen. Der Arbeitgeber hat sechs Wochen ab dem letzten Arbeitstag Zeit, das Beschäftigungsverhältnis beim Rentenversicherer abzumelden. Dadurch ergibt sich eine Verzögerung der Rentenzahlung. „Wer diese Variante der Rentenberechnung anstrebt, sollte sich am besten zeitnah an die Gehaltsbuchhaltung des Arbeitgebers wenden und um eine rasche Meldung an die Rentenversicherung bitten“, rät Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

■ Kontenklärung

Nicht nur Beitragsjahre beeinflussen die Rente, auch Ausbildungszeit und Kinderbetreuung wird berücksichtigt. Dafür verlangt die Rentenkasse aber Nachweise. Das nennt sich Kontenklärung. Üblicherweise bekommen Versicherte um das 43. Lebensjahr herum eine entsprechende Aufforderung. Die ist noch freiwillig, beim Rentenantritt wird sie aber Pflicht. Muss man die Nachweise dann noch mühsam einsammeln und einreichen, verzögern sich entsprechend die Rentenzahlungen.

■ Lücke schließen

Auch wenn alles glattgeht, tritt bei der ersten Rentenzahlung meist eine Lücke auf: Das letzte Gehalt wird meist Anfang des Monats gezahlt, die Rente erst Ende des Folgemonats. Hierfür sollte man Rücklagen bilden.

■ Rentenberatung

Bei allen Fragen um die Rente hilft die Rentenberatung. Dort können sich Versicherte nicht nur genau ihre Rente berechnen lassen, sie erfahren auch, ob noch eine Kontenklärung vorzunehmen ist oder wie sich eine Änderung ihres Beschäftigungsverhältnisses – zum Beispiel eine Teilzeittätigkeit – auf ihre Rente auswirkt. Eine solche Beratung gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung. Vor-Ort-Termine lassen sich unter dem Link www.deutsche-rentenversicherung.de. vereinbaren. Alternativ ist das kostenlose Service-Telefon unter der 0800 1000 4800 erreichbar – jeweils Montag bis Donnerstag 8 bis 19 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr.

■ Krankenversicherung

Von den Rentenzahlungen werden Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Immer wieder ist zu lesen, wie sprunghaft Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter steigen können, 30 bis 40 Prozent sind keine Seltenheit. Das kann im Alter zum Problem werden, wenn Betroffene nicht vorgesorgt haben. „Sollten einen die Beiträge im Rentenalter überfordern, kann man von seinem Versicherer alternative Tarifvorschläge einfordern. Häufig bieten Versicherer günstigere Tarife an, die aber das gleiche Leistungsniveau haben. Der Versicherer hat eine Informations- und Beratungspflicht“, erklärt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

■ Nebenjob

Viele Rentner wollen im Ruhestand noch etwas weiterarbeiten. Das Gute: Die Renten werden bei Zuverdienst nicht gekürzt. Bei einem Minijob (bis 556 Euro im Monat) werden nicht einmal Steuern fällig. Eine beliebte Tätigkeit ist etwa Zeitungen austragen. Darüber hinaus sind derzeit üppige Freibeträge geplant, bislang aber nicht realisiert.mit mas

Weitere Informationen

Ein mehrseitiges Dossier zum Thema „Vom Beruf in den Ruhestand “ gibt es kostenlos per E-Mail von: ratgeber@biallo.de

Artikel 3 von 5