Toiletten gehören dazu. © Andrea Warnecke/dpa
Eine funktionierende Toilette ist in Mitteleuropa eine unerlässliche Voraussetzung für eine mangelfreie Mietwohnung. Geht sie kaputt und der Vermieter trödelt mit der Reparatur, sind Mieter berechtigt, die Instandsetzung auf eigene Faust zu veranlassen. So bestätigt es auch ein Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin, auf das das Magazin „Das Grundeigentum“ (Nr. 15/2025) verweist.
In dem konkreten Fall hatte die Mieterin ihrer Vermieterin den Mangel schriftlich angezeigt. Weil die Vermieterin in der Zwischenzeit aber umgezogen war, erreichte sie das Schriftstück nicht. Die Mieterin beauftragte daraufhin eine Reparatur. Der Vermieterin gefiel das nicht, sie bestand darauf, dass die Mieterin die Kosten dafür selbst tragen muss. Daraufhin zog die Mieterin vor Gericht. Und dieses gab der Mieterin recht. Obwohl die Vermieterin gar nicht erst die Möglichkeit dazu gehabt habe, eine Reparatur durchzuführen oder zu beauftragen, sei es andersherum der Mieterin nicht zuzumuten, erst auf einen solchen Verzugseintritt im juristischen Sinne zu warten.