Die Rentenversicherung schickt regelmäßig einen Überblick über das Rentenkonto. Versicherte sollten dann genau die anerkannten Zeiten kontrollieren – und gegebenenfalls ergänzen lassen. © Benjamin Nolte, dpa
Wer im Alter eine auskömmliche Rente haben möchte, braucht viele Rentenpunkte. Je mehr, desto höher die gesetzliche Altersversorgung. Doch wie die Punkte sammeln? Was wird berücksichtigt? Fragen, die spätestens Anfang 50 auf die Agenda kommen sollten. Dann bleibt noch Zeit, mögliche Lücken zu füllen oder Fehler bei der Berechnung zu identifizieren, um das Rentenkonto aufzubessern.
■ Die Entgeltpunkte
Rentenpunkte erhält jeder, der Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Der Umrechnungsschlüssel ist gesetzlich festgelegt. Er lautet: individueller Bruttoverdienst geteilt durch den Durchschnittsverdienst aller Beitragszahler. 2025 beträgt das Durchschnittsentgelt aller Beitragszahler genau 50 493 Euro. „Wer das verdient, erhält dafür 2025 genau einen Entgeltpunkt gutgeschrieben“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Liegt das Entgelt unter dem Durchschnitt, gibt es weniger, über dem Durchschnitt mehr Punkte. Aktuell sind es für rund 75 000 Euro zum Beispiel 1,5 Rentenpunkte. Die Staffelung endet an der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 96 600 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr. Mehr als diese knapp zwei Rentenpunkte lassen sich daher pro Jahr nicht erwirtschaften. Ein Rentenpunkt ist einen bestimmten Geldbetrag wert. Aktuell sind es 40,79 Euro. Damit erhält man für jeden Punkt 40,79 Euro Rente pro Monat. Der Wert wird jährlich neu festgelegt.
■ Anerkannte Zeiten
Doch nicht nur für Berufstätigkeit gibt es Rentenpunkte, sondern zum Beispiel auch für Lehre, die Arbeitslosigkeit und die Kinderziehung. Für welche Zeiten es wie viel gibt:
■ Das Rentenkonto
Die Rentenversicherung informiert Beitragszahler regelmäßig über den Stand ihres Rentenkontos. Hier sind die relevanten Zeiten erfasst. Katja Braubach rät, diese Angaben „Punkt für Punkt mit dem Lebenslauf abzugleichen“. „Versicherte können immer Unterlagen nachreichen. Auch wenn sie bereits in Rente sind und alte Zeugnisse finden, die mitzählen können“, sagt Braubach.