Dürfen Vermieter bei Auszug eigentlich die Kaution zurückhalten? Ja – und zwar für eine angemessene Prüfungsfrist von bis zu sechs Monaten, in denen sie feststellen können, ob Mietrückstände bestehen, Nebenkostenforderungen offen sind oder Beschädigungen, die der Mieter verursacht hat, repariert wer
Dieser Artikel (ID: 2357784) ist am 15.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).