LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Berta P: „Mein geschiedener Mann ist vor fünf Jahren verstorben, unser gemeinsamer Sohn hat den Freibetrag in Anspruch genommen. Wie ich nun gehört habe, könnte mein Sohn den weiteren Freibetrag erst nach zehn Jahren (also in meinem Fall also frühestens 2031) in Anspruch nehmen. Ich müsste also noch

Samstag, 20. September 2025

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