Rundfunkbeitrag muss in WG nur einer zahlen

von Redaktion

18,36 Euro werden monatlich fällig. © Jens Schulze, dpa

Für den gesetzlich geregelten Rundfunkbeitrag gilt die Faustregel: Eine Wohnung – ein Beitrag. Egal, ob Wohngemeinschaft oder Einzelhaushalt, aktuell sind pro Wohnung monatlich 18,36 Euro zu zahlen. Egal ist auch, wie viele Radios, Fernseher, Computer oder Smartphones vorhanden sind. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin. Zuständig ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der ständig mit Meldedaten versorgt wird. Zieht also etwa eine Studentin in die eigene Bude und meldet sich um, wird sie von dem Service schriftlich gebeten, ihre Beitragspflicht zu klären. Wer allein lebt, bekommt eine Beitragsnummer, unter der er oder sie dann zahlen muss. In einer WG ist nur einer der Bewohner zuständig. Wer also in eine WG zieht, in der schon jemand die Beiträge zahlt, kann dessen Beitragsnummer im Klärungsverfahren angeben. Allerdings: Die Beitragsnummer ist personenbezogen. Wer zahlt und irgendwann umzieht, nimmt diese Nummer mit. Er muss dann dem Service seine neue Adresse mitteilen, und von den „Zurückbleibenden“ muss jemand anderes sich eine Nummer besorgen.

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