Wer online Verträge abschließt, hat meist ein Widerrufsrecht. © Nico Tapia, dpa
Wer im Netz einen Mobilfunkvertrag abschließt, hat ein Widerrufsrecht – das muss mindestens 14 Tage betragen. Für den Widerruf reicht ein formloses Schreiben aus, am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. So kann man im Streitfall belegen, dass man den Vertrag fristgerecht widerrufen hat. Wichtig ist, dass man den Widerruf an den Vertragspartner richtet, der in der Widerrufsbelehrung angegeben ist. Online-Händler können etwa nur die Vermittler sein, während das jeweilige Mobilfunkunternehmen dann der eigentliche Vertragspartner ist. In einem konkreten Fall hatte eine Frau einen Mobilfunkvertrag fristgerecht beim Mobilfunkanbieter widerrufen – wie es in der Widerrufsbelehrung angegeben gewesen sei. Der Anbieter lehnte den Widerruf aber ab, verwies auf einen zwischengeschalteten Online-Händler als Adressat – und stellte weiter monatlich die Rechnungen. Verunsichert habe die Frau über vier Jahre in Summe fast 900 Euro gezahlt, obwohl sie korrekt widerrufen habe. Die Frau bekam letztlich ihr Geld wieder.