Das Ausrutschen einer ehrenamtlichen Gassigeherin beim Hundeausführen für das Tierheim ist als Arbeitsunfall zu bewerten. Alle Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses seien hier erfüllt, entschied das Sozialgericht im niedersächsischen Oldenburg. Die Berufsgenossenschaft muss demnach z
Dieser Artikel (ID: 2369152) ist am 04.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).