Viele Minijobber arbeiten an nur einigen Tagen in der Woche. Nach diesen Tagen berechnet sich auch die Anzahl der jährlichen Urlaubstage. Grundlage für den Mindestanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz. Nach diesem besteht bei sechs Arbeitstag
Dieser Artikel (ID: 2369150) ist am 04.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).