Hartmut L.: „Meine Ehefrau und ich haben vor circa 14 Jahren eine uns gemeinsam gehörende Eigentumswohnung unter Vorbehalt eines Nießbrauchrechts unentgeltlich an unseren Sohn und unsere Tochter zu jeweils hälftigem Miteigentum übertragen. Die Zuwendung erfolgte unter Anrechnung auf den Erbteil. Der
Dieser Artikel (ID: 2371275) ist am 08.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).