Das gilt für Laubbläser

Laubbläser entwickeln eine beachtliche Lautstärke. Deshalb gibt es immer wieder Streit um ihren Einsatz. © Brandt, dpa

Der Betrieb von Laubbläsern ist laut, wirbelt viel Feinstaub auf und schadet Kleinlebewesen. Deshalb hat auch der Gesetzgeber das Thema auf dem Schirm. Grundsätzlich geschützt ist d

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Freitag, 31. Oktober 2025

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