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24. Oktober 2025
Herbstlaub macht Fuß- und Radwege schnell zur Rutschbahn. Deshalb müssen mintunter die Anlieger dafür sorgen, dass für Passanten keine Gefahr besteht. © IMAGO/Olaf Schuelke
■ Wer räumen muss
Grundsätzlich sind die Kommunen verpflichtet, Laub von öffentlichen Straßen und Gehwegen zu räumen. Das gilt
Dieser Artikel (ID: 2381044) ist am 24.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).