Jemanden gegen seinen Willen festhalten? Das ist eine strafbare Freiheitsberaubung, die mit mehrjähriger Haftstrafe oder Geldstrafe belegt werden kann. Anders sieht es aus, wenn die festgehaltene Person vorher eine Straftat verübt hat. „Jedermann darf eine auf frischer Tat ertappte Person vorläufig festnehmen und festhalten“, sagt Rechtsanwalt Christian Rode, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein. Wer also jemanden dabei beobachtet, wie er etwa jemand anderen schlägt oder eine Fensterscheibe einwirft, darf diese Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. In der Praxis tatsächlich von diesem Recht Gebrauch zu machen, empfiehlt der Fachanwalt für Strafrecht allerdings nicht. „Auch die Polizei warnt davor zu Recht“, sagt er. „Die sagt: Überlass das den Profis.“ Denn der gestellte Täter könnte einen angreifen. Vor allem wenn dieser sogar körperlich überlegen ist, kann der Versuch, eine Person bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, schnell nach hinten losgehen. Dann wird man auf einmal selbst zur Zielscheibe. Besser also: Tätermerkmale einprägen, die Polizei informieren, sich selbst in Sicherheit begeben und später als Zeuge auftreten.