Punkte, die einem wichtig sind, kann man zur Sprache bringen. © dpa
Bei einem Arbeitszeugnis ist der Arbeitgeber in der Ausstellungspflicht. „Er hat das Zeugnis auszustellen und kann den Arbeitnehmer nicht zwingen, selbst eines zu entwerfen“, sagt Beatrice Zeiger. Die Juristin leitet die Abteilung Beratung bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Arbeitnehmer sind also nicht verpflichtet, darauf einzugehen, wenn Vorgesetzte um einen vorformulierten Entwurf des Arbeitszeugnisses bitten. „Sie können auch sagen: Nein, ich kenne mich damit nicht gut genug aus. Es ist Ihre Pflicht, mir das Zeugnis zu erstellen“, so Zeiger. Andererseits kann es auch von Vorteil sein, selbst Einfluss auf das zu nehmen, was im Zeugnis steht. Allerdings nur mit fachlichem Gegencheck, so ihr Rat. Zwar gibt es im Netz etliche Musterzeugnisse. Beatrice Zeiger rät jedoch davon ab, sich dort ungefiltert zu bedienen. „Oft ist das eine Aneinanderreihung von Formulierungen, die Arbeitgeber, bei denen man sich damit bewirbt, aufhorchen lassen“, sagt sie.. Auch eine um Rat gefragte KI bedient sich letztlich nur an diesen Vorlagen. Die Juristin empfiehlt, ein selbst geschriebenes Zeugnis auf jeden Fall noch einmal von Fachleuten – Anwalt oder Gewerkschaftsvertreter – durchsehen zu lassen.