Umtauschfrist für Führerscheine

von Redaktion

Bis Anfang 2026 müssen wieder viele alte Führerscheine ersetzt werden. Welche Fristen es gibt und wie der Umtausch abläuft.

Bis 2033 müssen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat haben. © Oliver Berg, dpa

Alle Führerscheine in der EU müssen bis zum Jahr 2033 in fälschungssichere Modelle im Scheckkartenformat umgetauscht sein. Der Umtausch erfolgt zeitlich gestaffelt, am 19. Januar 2026 läuft eine weitere Frist ab, und zwar für alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Der Umtausch erfolgt schon seit einigen Jahren in Wellen. Der Zeitpunkt des Umtausches ist in Deutschland abhängig von Geburtsjahrgängen und dem Ausstellungsdatum der Dokumente.

■ Papier passé

Wer noch einen alten rosafarbenen oder grauen Papierführerschein im Portemonnaie hat, der hat die letzte Umtauschfrist bereits gerissen. Diese waren nach Geburtsjahrgängen der Inhaber gestaffelt. Die letzte Staffel nach Jahrgängen ab 1953 mit solchen Papierdokumenten lief am 19. Januar 2025 ab – bis dahin waren als Letzte alle ab Jahrgang 1971 oder jünger mit diesen Dokumenten dran. Betroffen davon waren alle alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine (auch DDR-Führerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Bedeutet: Wer noch so ein Exemplar hat, sollte schleunigst einen Termin beim Amt machen, um nun endlich das neue Dokument zu bekommen.

■ Ausnahme für Ältere

Eine wichtige Ausnahme gibt es noch: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss sein Führerscheindokument erst bis zum 19. Januar 2033 getauscht haben. Und zwar ganz egal, ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig von dessen Ausstellungsdatum.

■ Konsequenzen

Wer kein gültiges Führerscheindokument hat, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Wichtig: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt erhalten. Und auch im Ausland könnte man Probleme bekommen, wenn man nach dem Verstreichen der Umtauschfrist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, so der ADAC. Speziell beim Anmieten eines Mietwagens kann es Schwierigkeiten geben.

■ Fristen ab 1999

Bei den alten Kartenführerscheinen ist der Ausstellungszeitpunkt maßgeblich. Hier endet die erste Frist Anfang 2026. Die Umtauschfristen für die Kartenführerscheine (zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt) zeigt unsere Grafik.

■ Kein Gesundheitstest

Die Umtausch-Aktion ist nach Angaben der Bundesregierung „eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit“ – die Fahrerlaubnis an sich bleibt unverändert bestehen. Daher sind damit weder zusätzliche ärztliche Untersuchungen noch erneute Fahrprüfungen verbunden.

■ Wie man vorgeht

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes zuständig. Je nach Kommune kann es schon mal länger dauern bis zum nächsten freien Termin, weswegen man es nicht auf den letzten Drücker versuchen sollte, wenn man seine Frist wahren will. Die Antragsstellung handhaben die Kommunen laut dem Auto Club Europa (ACE) unterschiedlich. Mancherorts gibt es einen Online-Service, anderswo muss man persönlich erscheinen. Darüber sollte man sich vorher informieren. Was man für den Umtausch braucht:

■ Was es kostet

Für den Umtausch fallen rund 25 Euro an Gebühren fallen. Etwaige Versandkosten für die Zustellung können dazukommen. Auch das Geld für das aktuelle Passfoto ist einzukalkulieren. Neu ist: Der Führerschein hat ein Ablaufdatum. Anders als bisher sind die neuen Dokumente nur 15 Jahre lang gültig.

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