Wer in der PKV sparen will, kann in einen Tarif mit geringeren Leistungen wechseln. Der Wechsel des PKV-Anbieters ist hingegen meist nicht sinnvoll. © Frank Rumpenhorst, dpa
In Deutschland steigen die Beiträge für viele private Krankenkassen (PKV) massiv. Im Schnitt kosten sie seit Januar 2025 18 Prozent mehr und die nächste Erhöhung steht schon an: Laut dem Verband der Privaten Krankenkassen droht ab Januar eine weitere Runde mit einem Plus von im Schnitt 13 Prozent. Doch welche Optionen haben privat Versicherte?
■ Tarifwechsel
Der Wechsel der PKV ist gerade für ältere Versicherte meist keine gute Idee, da dabei die über Jahre gebildeten Altersrückstellungen oft verfallen und eine neue Gesundheitsprüfung nötig wird. Viele Versicherte können aber in einen günstigeren Tarif ihres aktuellen Anbieters wechseln. Dieser kann etwas weniger Leistung bieten, aber oft deutlich niedrigere Beiträge bedeuten. Wichtig ist ein Leistungsvergleich, um nicht ungewollt wichtige Komponenten zu verlieren. Die Stiftung Warentest hat hierfür eine hilfreiche Checkliste erstellt, mit der sich Tarife und Leistungen vergleichen lassen (https://shorturl.at/mZInZ). PKVs müssen zudem Sozialtarife anbieten. Der Standardtarif bietet weniger Leistungen, ist aber meist günstiger. Ein Wechsel ist aber nur dann möglich, wenn man schon vor 2009 in die PKV eingetreten und mindestens 65 Jahre alt ist. Ab 55 Jahren gibt es den Basistarif nur für Menschen, die weniger als 66 150 Euro verdienen. Der Basistarif ist eine Option, wenn man die PKV sonst nicht mehr bezahlen könnte. Ist man in Sinne des Sozialgesetzbuches sogar hilfsbedürftig, erlässt einem die Kasse bis zur Hälfte der Zahlung und das Jobcenter gibt einen Zuschuss, erklärt Finanztip. Es gibt zudem den Notlagentarif. Dieser greift, wenn Beitragsrückstände bestehen und er garantiert nur eine gesundheitliche Notversorgung. Ausnahme: Kinder und Schwangere.
■ Höherer Selbstbehalt
Eine weitere Option ist es, den Selbstbehalt zu erhöhen, also den Beitrag, den man bei Behandlungen aus eigener Tasche zahlen muss. Der liegt meist zwischen 500 und 1500 Euro pro Jahr. Je mehr Kosten man selbst übernimmt, desto geringer ist der monatliche Beitrag für die PKV. Gerade bei Selbstständigen kann sich das lohnen, ihre Ersparnis ist oft höher als die Zusatzausgaben beim Eigenbeitrag. Aber ein höherer Selbstbehalt birgt auch Risiken: Besonders im Alter kann das teuer werden und oft ist eine spätere Reduzierung des Selbstbehalts mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden, warnt das Verbraucherportal Finanztip. Fällt diese schlechter aus als beim Eintritt in die PKV, wird auch der Monatsbeitrag teurer.
■ Neue Risikozuschläge
Wenn früher wegen Vorerkrankungen Risikozuschläge gezahlt wurden, lohnt sich eine Neubewertung des Gesundheitszustands – zumindest dann, wenn die Vorerkrankung nachweislich nicht mehr besteht. Denn ist der Gesundheitszustand des Versicherten besser als beim Eintritt in die PKV, kann der Zuschlag reduziert oder ganz gestrichen werden. Das spart langfristig viel Geld, erklärt Finanztip.
■ Gesetzliche Kasse
Ein möglicher Ausweg ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die Verbraucherzentrale erklärt, dass dies unter bestimmten Bedingungen durchaus möglich ist. Es gibt einen Unterschied zwischen Selbstständigen und Angestellten. Für letztere gilt eine Alters- und Einkommensgrenze. So darf man beispielsweise nicht älter als 55 Jahre sein und das Einkommen muss unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Diese lag 2025 bei etwa 73 800 Euro brutto jährlich und für Versicherte, die schon vor 2002 in der PKV waren, bei 66 150 Euro. Für Selbstständige ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung schwieriger, laut Verbraucherzentrale besteht kein automatisches Anrecht. Es muss erst eine Versicherungspflicht ausgelöst werden, zum Beispiel wenn man einen Job als Angestellter annimmt und die Selbstständigkeit nur noch ein Nebenjob ist. Die eigene Firma darf dann auch nur Minijobber beschäftigen. Liegt der Gewinn der eigenen Firma nicht mehr als 20 Prozent über dem Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis, können Kassen das Angestelltenverhältnis als versicherungspflichtigen Hauptberuf akzeptieren. Das Monatsgehalt sollte dabei bestenfalls über 1872,50 Euro liegen, das Arbeitspensum im Angestelltenverhältnis bei mindestens 20 Stunden pro Woche. Die Verbraucherzentrale warnt allerdings: Ein solcher Wechsel zurück in die GKV will gut überlegt sein. Immerhin bietet die PKV deutlich mehr Leistungen als die GKV.
■ Familienversicherung
Auch die Möglichkeit, über die Familienversicherung des Partners zurück in die GKV zu rutschen, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Der Ehe- oder Lebenspartner muss gesetzlich versichert sein und das eigene Einkommen darf eine Grenze von aktuell 530 Euro monatlich nicht überschreiten. Auch bei Arbeitslosigkeit und dem Bezug einer Teilrente kann man sich beim Partner in der GKV mitversichern lassen.