Elster ist das Instrument, mit dem man die Steuer machen kann. © Christin Klose, dpa
Ältere Menschen tun sich manchmal schwer mit digitalen Diensten. Beim Finanzamt gibt es daher Ausnahmen. © Panthermedia
Zum Jahreswechsel 2025/2026 beginnt in Deutschlands Steuerverwaltung eine neue Ära. Was bislang freiwillig war, wird nun zur Pflicht. „Steuerbescheide werden künftig standardmäßig digital über Elster bereit gestellt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Die Änderung gilt bereits für Bescheide zu den Steuererklärungen 2025, die im Jahr 2026 verschickt werden.“ Hintergrund ist das Bürokratientlastungsgesetz.
■ Umstellung läuft
Bisher mussten Steuerzahler aktiv zustimmen, wenn sie ihre Dokumente online abrufen wollten. Ab 2026 kehrt sich das Verfahren um. Wer nichts unternimmt, erhält den Bescheid automatisch digital. Nur Steuerzahler, die weiterhin eine Papierzustellung wünschen, müssen aktiv widersprechen, direkt im Elster-Portal unter „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“. Der einmal hinterlegte Widerspruch gilt dauerhaft.
■ Postfach prüfen
Sobald das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, wird der Bescheid als PDF-Datei in das persönliche Elster-Postfach eingestellt. Das Dokument kann direkt über „Mein Elster“ oder über eine verbundene Steuersoftware abgerufen, gespeichert und archiviert werden. Der digitale Bescheid ist rechtlich einem Papierbescheid gleichgestellt. „Vier Tage nach Bereitstellung beginnt automatisch die einmonatige Einspruchsfrist“, erklärt Karbe-Geßler. Wer Fehler entdeckt, sollte also zeitnah Einspruch einlegen. Wird das Postfach nur selten geprüft, drohen Fristversäumnisse. Daher empfiehlt es sich, unbedingt die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren und das Postfach regelmäßig zu prüfen.
■ Ausnahme beantragen
Für Menschen ohne Internetzugang oder denen die elektronische Kommunikation nicht zumutbar ist, zum Beispiel aus alters- oder gesundheitsbedingten Gründen, gilt eine Härtefallregelung. Sie erhalten weiterhin automatisch Papier. „Das Finanzamt erfährt jedoch nicht automatisch, dass jemand keinen Internetzugang hat oder die elektronische Übermittlung unzumutbar ist“, so Karbe-Geßler. „Betroffene Steuerzahler müssen selbst aktiv werden und die sogenannte Härtefallregelung beantragen.“ Dafür schreibt man am besten einen Brief an das Finanzamt, in dem man glaubhaft darlegt, weshalb man die Steuererklärung weiter auf Papier abwickeln muss.
■ Elster einrichten
Für die Einrichtung eines Elster-Online-Kontos braucht es im Grunde nur einen Computer, eine E-Mail-Adresse und die steuerliche Identifikationsnummer. Die findet sich auf der letzten Steuererklärung. Im ersten Schritt ruft man die Website www.elster.de/eportal/start. Ganz oben findet sich die Schaltfläche: „Benutzerkonto erstellen“. Durch das Menü wird man automatisch geführt. Im Laufe des Verfahrens muss man sich identifizieren. Die gängigste Methode funktioniert per Post: Dabei erhalten Nutzer parallel eine E-Mail mit einer Zugangsnummer und einem Link, sowie einen Brief mit einem Passwort für die Aktivierung. Gemeinsam kann man sich so einen Zugang erstellen. Eine zweite Option ist die Videoidentifizierung durch die App Nect. Aktuelle Bewertungen auf Google und Trustpilot bescheinigen dieser Variante allerdings größere technische Probleme.
■ Zugang erstellen
Die Zugangsdaten müssen immer mit einem zweiten Faktor geschützt werden. Name und Passwort genügen nicht. Die verbreitetste Lösung ist eine Zertifikatsdatei. Dabei erzeugt Elster einen digitalen Schlüssel, der als Datei auf dem Rechner oder einem Sicherheits-Stick gespeichert wird. Die Datei muss man bei künftigen Anmeldungen hochladen und mit dem Passwort freigeben. Elster verlangt diese Schritte aber automatisch. Eine andere Möglichkeit ist die App Elstersecure. Einmal eingerichtet kann man den Zugang zu Elster einfach per Smartphone freischalten. Die App sollte beim Einrichten von Elster schon installiert sein. Eine dritte Option ist die Digitalfunktion des Personalausweises. MAS