Steuern sparen in der Ehe

von Redaktion

Heiraten wegen der Steuer braucht niemand. Wer verheiratet ist, kann aber durchaus steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

Am Tag der Hochzeit tritt ein Paar in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein – wenn sie nicht etwas anderes vereinbart haben. © Hauke-Christian Dittrich, dpa

Über Geld spricht man nicht. Steuern? Langweilig! So oder so ähnlich dürften viele Ehepaare in Sachen Finanzen und Steuern denken. Doch klug ist diese Sichtweise nicht, denn mit umsichtiger Vorgehensweise lässt sich mitunter einiges an Einkommensteuer, Schenkung- und Erbschaftsteuer sparen. Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Ehe und Steuern im Überblick.

Was hat es mit dem Güterstand auf sich?

Am Tag der Eheschließung entscheiden sich Paare ohne ihr Zutun für den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dann bleiben Eheleute jeweils Eigentümer ihres vor der Ehe angeschafften Vermögens. Beim Zugewinnausgleich aufgrund von Tod, Scheidung oder beim Aufsetzen eines Ehevertrags wird der während der Ehe entstandene Wertzuwachs hälftig aufgeteilt. Bei den Varianten Gütertrennung und Gütergemeinschaft entfällt der Zugewinnausgleich. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft kann individuell gestaltet werden und beispielsweise beinhalten, dass Gütertrennung gelten soll und im Todesfall ein Zugewinnausgleich erfolgt. Abgesehen von der Zugewinngemeinschaft ist ein Ehevertrag erforderlich.

Welche Steuerklasse für wen?

Das Einkommensteuerrecht sieht folgende Steuerklassen vor und eröffnet Ehepaaren Wahlmöglichkeiten:

Bei größeren Gehaltsunterschieden kann die Steuerklassenkombination 3/5 oder Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren vorteilhaft sein, da dann das monatliche gemeinsame Netto höher ausfällt. Die insgesamt zu zahlende Einkommensteuer hängt nicht von den Steuerklassen ab.

Gemeinsam oder getrennt veranlagen?

Aufgrund des Ehegattensplittings lohnt sich die Zusammenveranlagung in der Regel bei größeren Gehaltsunterschieden. Die Einzelveranlagung kann etwa beim Bezug von Lohnersatzleistungen oder dem Erhalt einer hohen Abfindung sinnvoll sein. Wer ein Steuerprogramm wie etwa WISO-Steuer oder Smartsteuer nutzt, erhält automatisch Informationen dazu, welche Veranlagungsart vorteilhafter ist.

Was gilt bei Schenkungen?

Wird der Freibetrag von 500 000 Euro innerhalb von zehn Jahren überschritten, kann im ungünstigen Fall Schenkungsteuer anfallen, ohne dass Ehepaare dies ahnen. Zahlt beispielsweise der eine Ehegatte hohe Beträge auf das Gemeinschaftskonto ein und gibt der andere hohe Summen aus, kann dies kritisch werden. Ähnlich verhält es sich beim Gemeinschaftsdepot.

Abhilfe schafft hier beispielsweise das Führen eigener Konten mit jeweils gegenseitig erteilter Vollmacht. Dies muss nicht unbedingt teurer als ein Gemeinschaftskonto sein: Laut Girokonto-Vergleich von biallo.de bieten diverse Banken unter unterschiedlichen Voraussetzungen kostenlose Girokonten an, darunter zum Beispiel die ING und Meine Bank (Volksbank Mittelhessen). Alternativ kann schriftlich vereinbart werden, dass Einzahlungen des vermögenderen Ehepartners weiterhin nur ihm zuzurechnen sind und nur dieser darüber verfügen kann. Zudem sollte beim Gemeinschaftskonto festgelegt werden, dass der Ehepartner das Konto lediglich für Alltagsanschaffungen nutzen soll. Wurde bereits eine größere Summe auf ein Konto eingezahlt, kann Schenkungsteuer über den Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung oftmals vermieden werden.

Was gilt beim Vererben?

Beim Vererben gelten identische Freibeträge und Steuersätze wie bei Schenkungen. Zudem erhält der hinterbliebene Ehegatte das gemeinsam genutzte Eigenheim steuerfrei, wenn er weitere zehn Jahre darin wohnen bleibt und der Verstorbene bis zu seinem Tod darin gewohnt hatte oder im Pflegeheim lebte. In welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt auch vom Güterstand ab. Aufgrund des steuerfreien Zugewinns ist die Zugewinngemeinschaft oder deren modifizierte Variante steuerlich vorteilhafter als die Gütertrennung.

Mehr Informationen

Ein mehrseitiges Dossier zum Thema „Ehe und Steuern“ gibt es kostenlos per E-Mail von: ratgeber@biallo.de

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