Vermieter müssen in der Regel dem Einbau einer Ladestation zustimmen. © dpa
Balkonkraftwerke sind inzwischen weit verbreitet. Sie eignen sich besonders für Mietshäuser. Sie amortisieren sich relativ schnell. © Stefan Sauer
PV-Anlage auf dem Dach, günstigen Strom fürs E-Auto: Für die Bewohner von Einfamilienhäusern lässt sich mit grüner Energie einiges an Geld sparen. Mieter haben diese Chancen auf den ersten Blick nicht – dafür müssen sie die steigenden Netzkosten überproportional stark tragen. Doch auch sie können von günstigem Grünstrom profitieren – und die Kosten für Ladestrom und Heizenergie um ein Drittel reduzieren.
■ Ladestrom
Strom an öffentlichen Ladesäulen ist teuer. Und die meisten Tiefgaragen haben keine privaten Lademöglichkeiten – sogenannte Wallboxen. Die lässt sich aber meist nachrüsten, erklärt der Ingenieur Thomas Bugert, der als Energieberater für die Verbraucherzentralen tägig ist: „Seit 2020 haben Mieter gemäß § 554 BGB einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Installation einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“, erklärt Bugert. Gleiches gelte für Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Technisch sei das meist möglich, auch wenn der bauliche Aufwand unterschiedlich hoch ausfalle.
Mit einer Wallbox lädt man zu Haushaltsstrompreisen von aktuell 30 Cent pro Kilowattstunde, während an öffentlichen Schnellladesäulen oft 60 Cent und mehr fällig werden. „Gerade bei E-Autos lohnt es sich zusätzlich zum Haushaltsstrom einen dynamischen Stromtarif zu nutzen“, erklärt Ingenieur Bugert. Das sind Tarife, die stets die aktuellen Börsenstrompreise widerspiegeln. Ist viel Grünstrom im Netz – etwa nachts oder mittags, wenn die Sonne scheint – ist der Strom günstig. „Wer sein Auto zu Zeiten von Überschüssen lädt, zahlt statt dem üblichen festen Stromtarif von circa 30 bis 35 Cent pro Kilowattstunde oft deutlich weniger“ sagt Thomas Bugert. Komfortabel geht das mit Softwarelösungen, dem sogenannten Energie-Management-System (EMS): „Ein EMS startet den Ladevorgang automatisch dann, wenn der Strom günstig ist“, so Bugert. Die Geräte gibt es auch für die Wohnung. Für die Nutzung eines dynamischen Stromzählers muss ein digitaler Stromzähler installiert werden, ein sogenannter Smart Meter. „Die Installation ist Aufgabe des Netzbetreibers“, so der Ingenieur.
■ Balkonkraftwerk
Die Ampel-Regierung hat den Anschluss von kleinen Solaranlagen deutlich vereinfacht. Für Thomas Bugert eine sinnvolle Investition: „Balkonkraftwerke amortisieren sich meist nach drei bis sechs Jahren, das lohnt sich eigentlich immer.“ Eine Ausnahme seien Nordlagen. Am besten nutzt man den erzeugten Strom direkt. „Wenn man tagsüber in der Arbeit ist, kann man überlegen, zusätzlich einen Speicher zu kaufen, der den Solarstrom bis zum Abend speichert“, so Bugert. Die Ausrichtung der Anlage richte sich meist nach dem Gebäude. „Wer aber die Wahl hat, kann sich überlegen, was er möchte“, so der Ingenieur. „Von Süden kommt mittags die meiste Sonne. Wer aber eher morgens und abends daheim ist, könnte von einer Ost-West-Ausrichtung mehr profitieren.“ Auch hier haben Mieter inzwischen das Recht auf einen Anschluss, selbst wenn kleinere bauliche Veränderungen nötig sind. Wie bei den Wallboxen gilt aber: Bei Auszug hat der Vermieter ein Recht auf Rückbau.
■ Wärmepumpen
An einer Zentralheizung hängen naturgemäß alle Bewohner. „Man kann aber gemeinsam beschließen, einen Wärmespeicher anzuschaffen und die Wärmepumpe mit einem dynamischen Stromtarif laufen zu lassen“, so Thomas Bugert. Mit einem automatisierten Energie-Management-System ließen sich so Heiz- und Warmwasserkosten sparen.
■ Haushaltsstrom
Für den normalen Haushaltsstrom empfiehlt Bugert keinen dynamischen Stromtarif: „Sie wollen die Pizza ja warm machen, wenn Sie Hunger haben, nicht wenn der Strom günstig ist.“ Erwägenswert sei es nur, wenn es größere Verbraucher wie Durchlauferhitzer oder Infrarotheizungen in Kombination mit einem Stromspeicher in der Wohnung gäbe und man den Verbrauch gut steuern kann. Auch dafür lohne sich ein Energiemanagement-System.