Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot. Beschäftigte dürfen trotz Krankschreibung wieder arbeiten, wenn sie sich gesund genug fühlen. Darauf weist das Fachportal „Haufe“ hin. Auch versicherungsrechtlich sei das kein Problem. Wer vorze
Dieser Artikel (ID: 2445539) ist am 09.02.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).