Fällt ein Flug wegen Winterwetters ganz aus oder startet sehr verspätet, können sich Airlines häufig auf außergewöhnliche Umstände berufen. Das bedeutet laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung: Passagiere bekommen keine Entschädigungszahlung. Zwar muss eine alternative Beförderung angeboten werden und
Dieser Artikel (ID: 2445536) ist am 09.02.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).