Sprengsatz fürs Budget

von Redaktion

Um den Umsatz anzukurbeln, bieten viele Zahlungsdienstleister einen Aufschub an. Wer nicht aufpasst, kann dabei Schulden anhäufen. © COROIMAGE/Imago

Die Bezahlung der Weihnachtsgeschenke für ihre Kinder hat die zweifache Mutter aus Frankfurt auf den Januar verschoben. „Ich dachte: Wenn etwas nicht gefällt und ich es zurückschicken muss, habe ich es noch nicht bezahlt“, sagt sie. Zu ihrer Überraschung kamen alle Geschenke gut an – und im Januar stand die 46-Jährige vor einer Zahlungsverpflichtung von mehr als 600 Euro. „Und das zusätzlich zu den Versicherungen, die zu Jahresanfang abgebucht werden“, sagt sie. Das Modell „Buy now, pay later“ (heute kaufen, später zahlen) hatte es ihr ermöglicht, die Begleichung der Rechnungen zinslos zu vertagen. Der Zahltag tat dennoch weh. „Ich hatte die Kosten nicht addiert, das hat sich jetzt gerächt“, sagt sie. Ihr Fall ist nicht ungewöhnlich, sagt Verena Zepter, Leiterin der Schulden- und Insolvenzberatungsstelle des Caritasverbands für die Stadt Erlangen. „Buy now, pay later“ verführe dazu, einfach auf „Kauf abschließen“ zu klicken. „Wenn man das dreimal hintereinander macht, sprengt es das Budget“, sagt sie. Auch die Verbraucherzentrale Bayern rät dazu, das Bezahlmodell nur in Ausnahmefällen zu nutzen. „Wer häufig auf den Service zurückgreift, riskiert es, Schulden anzuhäufen“, sagt Sascha Straub, Leiter des Referats Finanzdienstleistungen.

■ Das System

Der Name des Systems ist Programm. Mit der Option „heute kaufen, später zahlen“ können Kunden Käufe im Internet tätigen, ohne die Kaufsumme direkt zu begleichen. Bekannte Anbieter sind unter anderem PayPal, Klarna und Riverty. Eine andere Variante des Modells ist die Ratenzahlung. Bei der ersten wird die Kaufsumme 14 oder 30 Tage nach dem Kauf vom Konto abgebucht. Eine frühere Bezahlung ist in der Regel möglich. Beim Ratenzahlungsmodell wird der Betrag über einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten in Raten vom Konto abgebucht. „Dazu wird ein Kreditvertrag mit dem Zahlungsdienstleister abgeschlossen – nicht mit dem Verkäufer der Ware“, sagt ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). „Buy now, pay later“-Käufe sind wegen ihrer Zahlungsmodalitäten besonders geeignet für Impulskäufe. „Die Hemmschwelle ist gesenkt“, sagt Zepter, jeder könne sich abends hinsetzen und quasi ohne Limit einkaufen – solange die Summe klein sei und die Person keinen negativen Schufa-Eintrag habe. Die Bremse funktioniere erst, wenn die Ratenzahlungen nicht bedient werden.

■ Verbraucherschutz

Einige Finanzierungen über „Buy now, pay later“ sind von den geltenden darlehensrechtlichen Regelungen ausgenommen, informiert der BaFin-Sprecher. Das gelte insbesondere für Beträge unter 200 Euro und wenn das Darlehen oder der Barzahlungspreis innerhalb von drei Monaten vollständig getilgt werden muss. „Es entfällt die klassische Kreditwürdigkeitsprüfung mit Vorlage von Dokumenten“, sagt Zepter. Diese ist bei regulären Bankkrediten verpflichtend. „Bei Bankkrediten muss man einen schriftlichen Antrag stellen, der erst bewilligt werden muss. Das nimmt oft mehrere Tage in Anspruch“, sagt die Beraterin. Auch die BaFin sieht in einer Kreditvergabe ohne vollständige Bonitätsprüfung nicht nur Vorteile für die Verbraucher. „Sie müssen allein beurteilen, ob sie sich den Kauf leisten können oder nicht“, sagt ein Sprecher. Vollständige Bonitätsprüfungen bedeuteten letztendlich auch einen Schutz vor Überschuldung. Die „Buy now, pay later“-Anbieter machen laut ihren Webseiten auch einen Bonitätscheck.

■ Kosten

Die Anbieter von „Buy now, pay later“ werben damit, dass die Stundung kostenfrei ist. „Oft können Sie die Frist einmalig nach hinten schieben, hierbei können jedoch Kosten anfallen“, sagt Straub. Bei Paypal können Kunden Waren bis zu 2000 Euro 30 Tage auf Pump kaufen. Wollen sie eine Ratenzahlung vereinbaren, gilt laut Webseite bei drei Monaten ein fester Sollzinssatz von 10,86 Prozent pro Jahr, bei sechs Monaten von 10,88 Prozent und so weiter.

■ Kreditverzug

Bleibt der Kreditnehmer die Ratenzahlung schuldig, versenden die „Buy now, pay later“-Anbieter zunächst Mahnungen. „Die Gläubiger drohen gerichtliche Schritte an und holen sich, wenn die Zahlung weiter nicht erfolgt, einen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht“, sagt Zepter. Solch ein Titel werde vom Mahngericht ohne Prüfung des Anspruchs zugestellt. Danach läuft eine Frist von 14 Tagen für den Widerspruch. Wird dieser nicht eingelegt, kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Daraufhin hat der Schuldner wieder zwei Wochen Zeit für einen Einspruch. Erfolgt dieser nicht, erhält der Antragsteller einen vollstreckbaren Titel, der 30 Jahre gültig ist und vom Gerichtsvollzieher eingetrieben werden kann.

■ Harte Gläubiger

Zepter erlebt es häufig in der Beratung, dass Schuldner versäumen, Widerspruch einzulegen. Der Umgang mit den Anbietern von „Buy now, pay later“ unterscheide sich von dem mit anderen Gläubigern. „Paypal und Klarna lassen in den meisten Fällen nicht mit sich verhandeln“, sagt sie. Mehr noch: Klarna stelle keinen Überblick über die offenen Zahlungen bereit, sondern versende immer weiter Mahnungen. Es sei nur in den seltensten Fällen möglich, mit Klarna oder Paypal zu verhandeln, um außergerichtliche Einigungen zu erzielen. Bei diesen Anbietern führten Schulden häufig in die Insolvenz.

■ Finanzielle Kontrolle

Die Verbraucherzentrale Bayern rät dazu, sich klarzumachen, dass eine aufgeschobene Zahlung oder ein Ratenkauf Schulden bedeuten. „Außerdem sollten Käufer die Konditionen der Anbieter genau durchlesen und prüfen, welche Zinsen oder Gebühren bei einem ,Buy now, pay later‘-Kauf anfallen“, sagt Straub. Die BaFin rät zu einem elektronischen Haushaltsbuch, wie es die Verbraucherzentralen anbieten, um dort Einnahmen und Ausgaben sowie Fälligkeitsdaten einzutragen.

Artikel 7 von 7