Wie Mieter ihr E-Auto laden

von Redaktion

Das Elektroauto muss regelmäßig an die Ladestation. Eine solche lässt sich meistens auch für Mieterhaushalte realisieren. © rossand, smarterpix

Wer überlegt, sich ein Elektroauto anzuschaffen, dem stellt sich unweigerlich eine Frage: Wie den Stromer am besten aufladen? Für Eigenheimbesitzer lässt sie sich oft einfach beantworten: Die bequemste Option ist eine private Wallbox, die man sich in der eigenen Garage einrichtet. Doch wie sieht das bei Mietern aus? Was haben sie für Optionen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Haben Mieter ein Recht auf eine Ladestation für ihr E-Auto?

Ja, wenn zur Mietwohnung ein Stellplatz oder eine Garage gehört. Konkret heißt das: „Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm den Einbau einer Ladestation für ein E-Auto erlaubt“, sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer beim DMB Mieterschutzverein Frankfurt. Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, Paragraph 554). Dieser Anspruch gilt sowohl für Einzel- als auch für Tiefgaragen.

Und: Der Vermieter muss nicht nur die Anbringung der Box gestatten. „Er muss auch die Verlegung von Leitungen und Eingriffe in die Stromversorgung erlauben“, sagt Fabian Faehrmann. Er ist Sprecher beim ADAC in München. Vermieter sind auch verpflichtet, der Mietpartei nicht zugängliche Pläne – etwa über vorhandene Stromleitungen – vorzulegen, soweit dies keinen erheblichen Mehraufwand bedeutet.

Laut Rolf Janßen darf der Vermieter die Installation einer Wallbox nur ablehnen, wenn ihm dies nicht zuzumuten ist. Das ist etwa der Fall, wenn das Gebäude, in dem die Wallbox installiert werden soll, unter Denkmalschutz steht.

Welche technischen Lösungen kommen für Mietgaragen und Stellplätze infrage?

Es gibt laut ADAC vor allem zwei technische Lösungen:

„Vor der Installation muss eine Elektrofachkraft den Standort checken“, sagt ADAC-Sprecher Faehrmann. Es muss sichergestellt sein, dass sowohl die Haushalte im Gebäude als auch die geplante Zahl der Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge hinreichend mit Strom versorgt sind.

Eine Alternative ist laut ADAC ein intelligentes Lastmanagement-System. Es verteilt die verfügbaren Reserven im Hausstromnetz auf die zu ladenden Elektrofahrzeuge. Es kann etwa die Ladeleistung in der Nacht anheben, wenn der Stromverbrauch im Gebäude gering ist und Kapazitäten da sind. „Ein solches Lastmanagement-System wird in vielen Wohnanlagen nötig sein, in denen mehrere Wallboxen im Einsatz sind“, sagt Faehrmann.

Entscheiden sich Mieter für eine Wallbox, sprechen sich die Mietparteien am besten untereinander ab. Mieter sollten bei ihrem Vermieter außerdem die Genehmigung für die Installation einer Wallbox schriftlich beantragen. Das ist auch per Mail möglich. Dem Schreiben sollten Mieter das Angebot einer Fachfirma für die nötige Elektroinstallation beifügen, so Rolf Janßen. Grundsätzlich darf der Mieter den Anbieter für die Umbauten übrigens selbst wählen – „und auch die konkrete Ausgestaltung des Anschlusses bestimmen“, so Janßen.

Wer trägt die Kosten für den Einbau?

„Für die Kosten für Anschaffung und Einbau der Ladestation müssen Mieter selbst aufkommen“, sagt Rolf Janßen. Laut ADAC reicht die Preisspanne für eine Wallbox von rund 200 bis 2000 Euro. Hinzu kommen weitere Kosten, zum Beispiel für Material und Installation sowie eventuell für das Verlegen von Kabeln und eine Anschlussverstärkung. Außerdem müssen Mieter die Betriebskosten der Ladestation bezahlen. Wenn sich mehrere Mietparteien eine Wallbox teilen, reduzieren sich die Kosten anteilig.

„Bei einer gemeinsamen Wallbox erfolgt die Abrechnung häufig über intelligente Systeme mit speziellen Chips oder Ladekarten“, sagt Fabian Faehrmann. Sie können den Verbrauch pro Nutzer exakt erfassen und zuordnen.

Es besteht grundsätzlich eine Rückbaupflicht – die Wallbox muss also vom Mieter demontiert werden, wenn er auszieht. „Es kann daher sinnvoll sein, den Vermieter zu fragen, ob er die Kosten für Anschaffung und Installation der Wallbox übernimmt und nach einem möglichen Auszug des Mieters die Wallbox weitervermietet“, sagt ADAC-Sprecher Faehrmann.

Eine Alternative: „Die Mietpartei vereinbart mit dem Vermieter in einer Ergänzung zum Mietvertrag, dass der Vermieter bei Beendigung des Mietvertrags auf die Entfernung der Ladestation verzichtet“, sagt Rolf Janßen. So lassen sich die Kosten für die Demontage sparen. Einen finanziellen Ausgleich für die Modernisierungsarbeiten rund um die Ladestation erhalten Mieter vom Vermieter aber nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Und was, wenn man keinen eigenen Stellplatz hat?

Laut Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland derzeit rund 193.000 öffentliche Ladepunkte. Und auch manche Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten eine Ladeoption auf dem Firmenparkplatz. Verlässt man sich nur auf die öffentliche Ladeinfrastruktur, muss man allerdings etwas Flexibilität mitbringen. „Im Zweifel muss man immer damit rechnen, dass eine Ladestation belegt ist“, sagt Fabian Faehrmann. Außerdem gelte für öffentliche Ladeinfrastruktur oft eine maximale Parkdauer, nach der das Fahrzeug wieder weggefahren werden muss.

Und: Mit einer privaten Ladesäule fällt das Laden in der Regel günstiger aus. Auch das sollte man im Blick haben.

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