Eine Aufstellung der Vermögenswerte hilft den Erben enorm. © Christin Klose/dpa
Hatte der Erblasser ein Schließfach? Und was liegt drin? Diese Fragen sind für Erben oft gar nicht leicht zu klären. © Daniel Reinhardt/dpa
Nur wenige Menschen dokumentieren ihr Vermögen einer Umfrage zufolge vollständig und machen ihre Erben damit vertraut. Das kann dazu führen, dass manche Werte unentdeckt bleiben.
■ Nur jeder 3. macht es seinen Erben leicht
Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der SOS-Kinderdörfer weltweit zeigt, dass nicht einmal jeder Dritte (30 Prozent) seine Vermögenswerte vollständig dokumentiert und mit seinen Erben besprochen hat, sodass sie im Todesfall leicht zu finden wären. Rund jeder zweite (48 Prozent) hat eine solche Dokumentation gar nicht oder nur auszugsweise erstellt – von einem Gespräch mit den Nachkommen ganz zu schweigen.
■ Millionen Konten ohne Kontakt
Im Ernstfall kann das zum Problem werden. Denn wer nicht weiß, wo welche Vermögenswerte liegen, kann darauf auch schlicht nicht zugreifen. In solchen Fällen spricht man von sogenannten nachrichtenlosen Konten. Zu den Kunden dieser Bankguthaben und Wertpapiere haben Banken jeglichen Kontakt verloren und können ihn auch nicht wiederherstellen. Vermeintlich, weil deren Besitzer verstorben sind und deren Erben nichts von der Existenz dieser Werte wissen. In Deutschland sollen auf Millionen solcher Konten Schätzungen zufolge mehrere Milliarden Euro liegen.
■ Übersicht über Konten und Versicherungen
Nora Dieckmann, Fachanwältin für Erbrecht und Justiziarin bei den SOS-Kinderdörfern, rät Verbrauchern daher, eine zentrale Vermögensübersicht zu führen und diese regelmäßig zu aktualisieren. „Wichtig ist, dass sie vollständig ist und für Dritte verständlich bleibt“, so Dieckmann. Die Übersicht sollte sämtliche Bankkonten, Depots, Versicherungen, Immobilien, Beteiligungen und Zugänge zu digitalen Vermögenswerten enthalten, außerdem Hinweise auf etwaige Schulden. „Die Übersicht gehört nicht ins Testament, sondern sollte separat in einem verschlossenen Ordner und zusätzlich als digitales Dokument mit klar geregeltem Zugriff aufbewahrt werden“, rät Dieckmann. Im Idealfall weiß eine Vertrauensperson von der Existenz dieser Übersicht. Ansonsten sollten die Informationen nach dem Tod des Erblassers für die Erben auffindbar sein.
■ Steuerbescheide können helfen
Fehlt eine solche Übersicht, haben es Erben in der Regel schwer, sämtliche Vermögenswerte des Erblassers aufzuspüren. Helfen kann die Sichtung von Post, Vertragsunterlagen, Kontoauszügen und Steuerbescheiden. Wer gezielt Banken anschreibt und um Auskunft bittet, muss Dieckmann zufolge etwa einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsvermerk vorweisen können. „Hilfreich ist es außerdem, Kontakt zu Versicherern, früheren Arbeitgebern oder Steuerberatern aufzunehmen“, so die Justiziarin.
Ein zentrales Register, aus dem Erben in Deutschland sämtliche Vermögenswerte einer Person abfragen können, gibt es Dieckmann zufolge nicht. „Deshalb kann die Recherche lückenhaft bleiben und es hängt manchmal vom Zufall ab, ob man alle Vermögenswerte entdeckt.“
■ Guthaben gehen nicht einfach verloren
Eine Tatsache sollte Erben aber beruhigen: Selbst wenn Guthaben jahrzehntelang ungenutzt auf irgendwelchen Konten liegen bleiben, verschwinden diese nicht einfach. „In der Praxis führen Banken Konten und Depots weiter“, sagt Dieckmann. Zwar müssen Banken solche Guthaben nach etwa 30 Jahren steuerlich ausbuchen und als Gewinn versteuern. Der Anspruch auf Auszahlung bleibt Eigentümern oder Erben aber auch darüber hinaus erhalten. „Melden sich Berechtigte später und weisen ihre Ansprüche nach, muss die Bank das Geld weiterhin auszahlen“, so Nora Dieckmann.