Korrektur

von Redaktion

Bei unserer gestern abgedruckten Leserfrage ist es zu einem Missverständnis gekommen. Unser Experte ging davon aus, dass der Fragesteller verheiratet ist und ihm und seiner Frau deshalb hohe Freibeträge zustehen. Da es sich aber um eine uneheliche Lebensgemeinschaft handelt, ist die Rechtslage eine andere. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Hier die korrigierte Antwort.

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