Sommerzeit ist Festivalzeit. Doch was, wenn es abgesagt wird, wegen schlechten Wetters oder weil eine Band ausfällt? Fans und Gäste stehen dann da mit ihren nutzlos gewordenen Tickets. Die Kosten dafür müssen die Anbieter in diesem Fall erstatten. Aber was ist mit etwaigen weiteren Aufwendungen? Müssen Veranstalter etwa auch für bereits gebuchte Reise- oder Hotelkosten aufkommen?
In der Regel nicht, sagt Rechtsanwältin Caroline Sohns, die Mitglied im Deutschen Anwaltverein ist. Denn einen etwaigen Aufwand für Anreise und Übernachtung nähmen Besucher freiwillig auf sich. Darum unterlägen diese Kosten meist keiner Schadenersatzpflicht.
Um die Erstattung der Ticketkosten kommen Veranstalter aber nicht umhin. „Wird eine Veranstaltung durch den Anbieter endgültig abgesagt, entsteht für den Käufer ein Rücktrittsrecht“, sagt Caroline Sohns. Der gezahlte Kaufpreis muss dann unverzüglich zurückgezahlt werden. 14 Tage gelten für den Vorgang als angemessen.DPA