Der elektronische Steuerbescheid kommt 2027. Er ist rechtsverbindlich. Den Bescheid auf Papier gibt es nur noch auf Anforderung. © Christin Klose/dpa
Ab dem Jahr 2027 bekommen Steuerzahler, die ihre Steuererklärung über Elster abgegeben haben, den Steuerbescheid standardmäßig nur noch elektronisch zugestellt. Wer jedoch weiterhin den Steuerbescheid auf Papier erhalten möchte, der kann jetzt ganz einfach den Antrag dafür stellen – beziehungsweise widersprechen.
Start 2027
Die elektronische Bereitstellung von Einkommensteuer-Bescheiden startet am 1. Januar 2027. Bis dahin ist eine aktive Zustimmung nötig, danach gilt die elektronische Zustellung automatisch für diejenigen, die die „Elektronische Steuererklärung“ (Elster) auf dem offiziellen Online-Portal der deutschen Finanzämter nutzen – sofern nicht widersprochen wird. Der digitale Bescheid ist rechtsverbindlich und ersetzt die Papierform. Wer widerspricht, der erhält weiterhin einen Papierbescheid.
Das ändert sich
Grundlage für die Änderung beim Steuerbescheid ist das Elster-Verfahren zur elektronischen Bekanntgabe. Nach der Bereitstellung im Elster-Postfach kann der PDF-Bescheid über „Mein Elster“ oder eine angeschlossene Steuersoftware abgerufen und lokal gespeichert werden. Eine E-Mail-Benachrichtigung informiert darüber, dass der Bescheid hinterlegt ist – ohne personenbezogene Inhalte. Der Steuerbescheid selbst wird nicht per E-Mail verschickt. Der digitale Steuerbescheid als PDF-Dokument ist rechtsverbindlich und dem Papierbescheid gleichgestellt. Er gilt als bekanntgegeben, sobald er im Elster-Postfach bereitsteht. Das ist wichtig für Fristen wie die einmonatige Einspruchsfrist. Dadurch werden regelmäßige Postfach-Kontrollen noch wichtiger.
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren setzt automatisch ein. Es kann aber jederzeit widersprochen werden, was auch für künftige Bescheide wirkt. Ein solcher Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe ist im Elster-Konto im Bereich „Formulare & Leistungen – Elektronische Bekanntgabe verwalten“ möglich. Dort gibt es die Auswahlmöglichkeit „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“. Das funktioniert seit April 2026.
Vom rechtsverbindlichen PDF-Steuerbescheid zu unterscheiden ist die „Abholung von Bescheiddaten“. Dabei handelt es sich um einen rein informativen Zahlen-Abgleich zur automatisierten Prüfung auf Software-Abweichungen. Die Bescheiddaten ersetzen keinen Bescheid.
Vorteile
Ein großer Vorteil des elektronischen Steuerbescheids ist sicherlich die schnellere Verfügbarkeit des Bescheids im Elster-Postfach sowie die durchgängige elektronische Bearbeitung von Informationen und Anträgen, ohne dass Daten ausgedruckt, per Hand übertragen oder manuell in andere Systeme eingegeben werden müssen. Auch kann alles digital archiviert und die Bescheiddaten automatisiert abgeglichen werden.
Risiken
Es besteht unter Umständen ein etwas höhere Risiko, Fristen zu verpassen, wenn das Postfach nur selten abgerufen wird. Denn mit der Bereitstellung im Postfach gilt der Bescheid als bekannt gegeben. Und: Ist das Zertifikat abgelaufen oder gehen Zugangsdaten verloren, und wurde sich nicht rechtzeitig gekümmert, so gibt es – vorübergehend – keinen Zugriff auf die Daten.
Für das Jahr 2026 gilt: Wer seinen Steuerbescheid dann schon in digitaler Form erhalten möchte, der muss in diesem Jahr aktiv dazu einwilligen. Die Möglichkeit dazu gibt es im Elster-Account.MAIK HEITMANN