Powerbanks dürfen nicht zu groß sein – weil sie brennen können. © Sebastian Gollnow/dpa
Vor jedem Flug stellt sich die Frage: Was darf ins Handgepäck? „Ein Feuerzeug pro Person ist erlaubt“, sagt Sven Schmucker vom Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Auch Maniküre-Sets seien an der Sicherheitskontrolle kein Problem. Bei der Nagelschere ist aber wichtig, dass die Klingenlänge sechs Zentimeter nicht überschreitet. Sonst muss sie in den Koffer. Und bei Wasserflaschen? Die übliche Regel für Flüssigkeiten lautet: Maximal sind Behältnisse von 100 Millilitern erlaubt, die in einen transparenten Plastikbeutel gepackt sein müssen, der wiederum maximal einen Liter Volumen haben darf. Generell gilt zu Flüssigkeiten: Alles, was creme- und schmierfähig ist, zählt dazu. Aber: Babynahrung, Medikamente sowie diätetische Lebensmittel zählen nicht dazu. Was viele nicht wissen: Powerbanks mit mehr als 100 Wattstunden Kapazität sind auch tabu, auch im Koffer.