Wespen stehen unter Naturschutz. © S. Bauerschmidt, IMAGO
Wer sich von Wespen gestört fühlt, darf das Nest in der Regel nicht selbst entfernen: „Das ist laut Bundesnaturschutzgesetz verboten“, sagt Kerstin Effers. Wespen stehen in Deutschland unter Naturschutz, einige Wespenarten sogar auf der Roten Liste gefährdeter Arten. Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können mit Bußgeldern geahndet werden.
Nur wenn etwa Allergiker oder kleine Kinder im Haus leben, die Wespen also zur Gefahr werden können, kann es Ausnahmen geben. Die Verbraucherzentralen empfehlen in solchen Fällen Kontakt etwa zum Schädlingsbekämpfer-Verband aufzunehmen. Aber auch bei der Feuerwehr, den Umweltämtern oder bei regionalen Imkern kann man Hilfe bekommen.
Ein fachkundiger Schädlingsbekämpfer wird sich das Wespennest dann beispielsweise ansehen und entscheiden, wie vorzugehen ist. „Oft wird der Betrieb im Nest mithilfe von Kontaktinsektiziden unterbrochen“, sagt Martin Claus vom Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV). Legt die Königin keine Eier mehr, bricht das gesamte soziale Gefüge des Wespenvolkes zusammen. „Dann sind zwar noch viele Tiere für einige Zeit im Außenbereich unterwegs, sterben aber nach etwa 30 Tagen ab. Da keine Larven mehr nachfolgen, wird das Nest von den Insekten aufgegeben“, sagt der Experte.
Möglich ist auch, das Wespennest umzusiedeln. „Aber das hat seine Tücken. Eine Umsiedlung ist nicht nur ein Eingriff in das Biotop des alten Standortes, sondern bringt auch am neuen Standort das Gefüge durcheinander“, so Claus. „Deshalb ist Umsiedeln nicht unbedingt die beste Lösung.“ Von Versuchen, das Nest auf eigene Faust zu entfernen, rät er dringend ab. Ohne Fachkenntnis und Schutzkleidung sei das gefährlich.DPA