Der Behindertenausweis ist grün oder orange-grün. © dpa
Eine Begleitperson kann bei bestimmten Behinderungen sehr wertvoll sein. Im Behindertenausweis ist geregelt, wer sie kostenfrei mitnehmen kann. © Martin Ross/dpa
Ein grünes oder grün-oranges Scheckkärtchen: So sieht ein Schwerbehindertenausweis in Deutschland aus. Mit ihm kann man nachweisen, dass man eine amtlich festgestellte schwere Einschränkung aufgrund einer Behinderung hat. Der Ausweis, beziehungsweise der zum Ausweis dazugehörige Bescheid, ermöglicht seinem Inhaber oder seiner Inhaberin, bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Sie sollen dabei helfen, den Alltag leichter zu bewältigen und besser am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wer hat Anspruch auf einen Behindertenausweis?
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Der GdB wird in Zehnerschritten angegeben – 100 ist das Maximum. Anders als oft angenommen ist damit keine rein medizinische Diagnose gemeint, sagt Dorothee Czennia vom Sozialverband VdK Deutschland. „Es geht immer um die Frage, inwiefern eine Erkrankung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt.“ Die Gründe für eine eingeschränkte Teilhabe sind unterschiedlich und reichen von körperlichen über geistige bis hin zu psychischen Beeinträchtigungen. „Auch Personen mit schweren chronischen Erkrankungen, etwa Krebs oder Multipler Sklerose, können stark beeinträchtigt sein“, so Czennia. Geprüft und ausgestellt werden die Ausweise im Freistaat vom Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung lässt sich in Papierform und meist auch online stellen. Dabei müssen Betroffene angeben, welche Einschränkungen sie haben. „Das muss nicht in den medizinischen Fachausdrücken geschehen. „Es genügt, stichpunktartig zu schildern, wo die Probleme liegen“, sagt Harald von Steinaecker, Leiter des Fachbereichs Schwerbehindertenrecht-Feststellung am Zentrum Bayern Familie und Soziales. Liegen Befunde oder Krankenhausberichte vor, sollte man sie dem Antrag beilegen. Auch sind die Kontaktdaten behandelnder Ärzte anzugeben. Wichtig dafür: Der Antragsteller muss die Ärztinnen und Ärzte schriftlich von ihrer Schweigepflicht befreien. Das geschieht über ein Formular, das man dem Antrag beilegt.
Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet ist?
Hier ist etwas Geduld gefragt. In Bayern liegt die Bearbeitungszeit der Bescheide laut Harald von Steinaecker bei durchschnittlich drei Monaten. „Das liegt daran, dass es in der Regel einige Wochen dauert, bis wir Rückmeldung von den behandelnden Ärzten bekommen. Danach müssen wir die Unterlagen noch prüfen.“
Was bringt der Ausweis konkret?
Um Nachteile auszugleichen, bietet der Schwerbehindertenausweis, abhängig vom Grad der Beeinträchtigung, Sonderrechte. Dazu können die kostenlose Nutzung des Personennahverkehrs, die Mitnahme einer Begleitperson oder Parkerleichterungen zählen. Auch Steuervorteile gibt es, etwa einen Pauschbetrag. Er richtet sich nach dem Grad der Behinderung und liegt zwischen 384 und 2840 Euro. Auch Pflegekosten, Fahrkosten und eine Haushaltshilfe kann man gegebenenfalls absetzen, eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer ist ebenfalls möglich. Wichtig zu wissen: „Nicht jeder schwerbehinderte Mensch bekommt alle Nachteilsausgleiche.“ Wem was zusteht, regeln Merkzeichen im Ausweis. Liegt eines von ihnen vor, ist der Ausweis übrigens orange-grün statt nur grün. So steht das Zeichen aG etwa für „außergewöhnliche Gehbehinderung“ und berechtigt zur Nutzung ausgewiesener Parkplätze. Dafür muss man allerdings einen Behindertenparkausweis beantragen. Das Merkzeichen B hingegen steht für „Begleitperson“ und macht die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr möglich. Der Anspruch auf einen barrierefreien Arbeitsplatz, das Recht, Mehrarbeit abzulehnen, und zusätzliche Urlaubstage können ebenfalls im Schwerbehindertenbescheid begründet liegen. Ermäßigte Eintrittspreise in Museen oder Theater seien hingegen nicht gesetzlich geregelt, sondern Kulanz der Veranstalter, sagt Dorothee Czennia.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Meist sind die Ausweise befristet. „Wenn wir davon ausgehen, dass sich der Gesundheitsstatus bessert, stellen wir den Ausweis in der Regel auf fünf Jahre befristet aus und nehmen dann eine Nachprüfung vor“, erklärt Harald von Steinaecker und nennt als Beispiel eine Krebserkrankung. In Ausnahmefällen werden Schwerbehindertenausweise auch unbefristet ausgestellt. Auch sie können aber theoretisch nachträglich angepasst werden.
Kann man einer Ablehnung widersprechen?
Ja. Wurde der Antrag abgelehnt oder fällt der Grad der Behinderung niedriger aus als erwartet, kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. „Das macht nur Sinn, wenn man den Widerspruch auch begründen kann. Ohne neue Tatsachen oder Gutachten bringt es nichts“, sagt Dorothee Czennia. In Ausnahmefällen kann es aber sein, dass der Behörde nicht alle Befundberichte vorlagen oder ein entscheidender Facharzt nicht kontaktiert wurde. In diesem Fall hilft das Widerspruchsverfahren. Welche Ärzte und Befundberichte angefragt wurden, lässt sich dem Bescheid entnehmen.