Das gilt bei Hitze im Job

von Redaktion

Am Bau ist Hitzschutz besonders wichtig. © Imago

Ein Ventilator ist nur eine von vielen Maßnahmen, um die Temperatur im Büro an Hitzetagen erträglicher zu machen. © Thomas Trutschel/Imago

Hitzefrei? Bei Bürojobs gibt es das leider nicht. Vielmehr heißt es: Zähne zusammenbeißen. Doch was müssen Arbeitgeber tun, um Angestellten an Hitzetagen die Arbeit zu erleichtern? Und dürfen Angestellte einfach den Anzug gegen eine kurze Hose tauschen oder gleich nach Hause gehen, wenn es zu warm wird? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie heiß darf es am Arbeitsplatz sein?

Steigt das Thermometer am Arbeitsplatz über 26 Grad, sollen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eingreifen, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Bei über 30 Grad müssen sie es sogar. Festgeschrieben ist das im Regelwerk „Technische Regeln für Arbeitsstätten: Raumtemperatur“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort steht auch: Wird es über 35 Grad warm, ist der Raum nicht mehr ohne Weiteres zum Arbeiten geeignet. Um dort zu arbeiten, müssten technische Maßnahmen wie Luftduschen oder Wasserschleier, organisatorische Maßnahmen wie Entwärmungsphasen oder der Einsatz von Schutzausrüstung erfolgen.

Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber ergreifen?

Arbeitgeber können sich aussuchen, wie sie auf die Hitze reagieren. Maßnahmen könnten etwa sein: Jalousien über Nacht schließen, Ventilatoren installieren, Lüften über Nacht oder elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben. Chefs können auch anbieten, die Arbeit in kühlere Stunden nach vorne oder hinten zu verlegen (Gleitzeit) oder gekühlte Getränke bereitstellen. Auch Bekleidungsregelungen können gelockert werden.

Haben Beschäftigte Anspruch auf mehr Pausen?

„Einen direkten gesetzlichen Anspruch auf extra Pausen gibt es nicht“, so Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer Bremen. Wenn die Hitze allerdings gesundheitsgefährdend wird, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, zusätzliche Erholungspausen oder geeignetere Arbeitsabläufe einzuführen. Heißt etwa: Teambesprechungen in einen kühlen Raum verlegen. Oder: Mitarbeitende wechseln sich in heißen Arbeitsbereichen oder bei anstrengenden Tätigkeiten ab.

Kann es trotz Hitze Anzug-Pflicht geben?

Ja, sagt Anwältin Nathalie Oberthür. „Der Arbeitnehmer kann nicht einfach die betriebliche Ordnung missachten, nur weil es warm draußen ist.“ Arbeitgeber dürfen die Kleiderordnung lockern, müssen es aber nicht. Theoretisch können sie auch bei über 30 Grad im Raum an der vollen Montur festhalten, wenn dafür auf andere Art und Weise für Erleichterung gesorgt wird.

Wie sieht es mit Schutzkleidung aus?

Schutzkleidung ist aus Sicherheitsgründen ein Muss. Das gilt auch für heiße Tage. Aber: „Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass ein Schutzanzug in Kombination mit hoher Hitze nicht zu einer Gesundheitsgefährdung führt“, so Kaarina Hauer. Er könnte etwa für kürzere Arbeitszeiten, häufige Trinkpausen, Kühlräume oder Sonnenschutz sorgen. Trifft der Arbeitgeber keine geeigneten Maßnahmen, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen, dann kann es sein, dass Arbeiten unmöglich ist.

Was ist mit Fußbad und Ventilator im Büro?

Welche Maßnahmen ergriffen werden, um für Abkühlung zu sorgen, bestimmen die Arbeitgeber, so Nathalie Oberthür. Was auch immer der Arbeitnehmer an Maßnahmen vorbringt, er muss sie mit dem Chef besprechen. Wenn für den Chef das Fußbad oder der Ventilator okay sind, dann – und nur dann – ist das erlaubt.

Darf ich nach Hause gehen, wenn es zu warm ist?

Mir reicht‘s, ich geh’ nach Hause? Das ist keine gute Idee. Denn: „Der Arbeitnehmer muss die Situation erst mal hinnehmen, es sei denn, es besteht Gesundheitsgefahr“, sagt Fachanwältin Oberthür. Im Fall einer akuten Gefährdung dürfte man sich in Sicherheit bringen. Aber was sonst tun? „Wenn der Arbeitgeber trotz der hohen Raumtemperaturen keine Maßnahmen ergreift, sollte man die Temperaturen dokumentieren“, rät Hauer von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Zudem sollte man den Vorgesetzten informieren und die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsrat hinzuziehen.

Was gilt bei Arbeiten im Freien, etwa auf dem Bau?

„Bei hohen Temperaturen sollten die Arbeitszeiten im Freien – sofern möglich – in die Morgen- und Abendstunden verlegt werden, ebenso sollte geprüft werden, ob abschattende Maßnahmen am Arbeitsplatz möglich sind“, so ein Sprecher der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Die Kleidung sollte luft- und feuchtigkeitsdurchlässig sein, Kopfbedeckungen sollten über einen Nackenschutz oder eine breite Krempe verfügen, um auch Hals, Nacken und Ohren zu schützen. „Sonnencremes sollten ebenso zur Verfügung gestellt werden wie Getränke in ausreichender Menge. Laut Kaarina Hauer lohnt sich in Handwerksbetrieben oder auf dem Bau oft ein Blick in den Vertrag. „Häufig finden sich in von Hitze besonders betroffenen Branchen Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.“

Artikel 3 von 6