Die abschlagsfreie Rente mit 63 wird es künftig wohl nicht mehr in der jetzigen Form geben. Da helfen auch frühzeitige Anträge nichts. © Andreas Gebert/dpa
Die mögliche Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 zum kommenden Jahr sorgt für Verunsicherung. Wer die Voraussetzungen dafür erfüllt und ohnehin in den nächsten Monaten in den Ruhestand gehen wollte, fragt sich nun womöglich: Sollte ich den Rentenantrag besser noch schnell stellen, bevor sich die Regeln ändern?
Grundsätzlich rät die Deutsche Rentenversicherung (DRV), den Rentenantrag drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt zu stellen. Möglich ist das aber auch schon bis zu einem Jahr vor dem geplanten Rentenbeginn, teilt eine DRV-Sprecherin mit. Noch früher eingereichte Anträge werden prinzipiell abgelehnt.
Wer also im kommenden Jahr die Rente für besonders langjährig Versicherte anstrebt, kann jetzt schon den Antrag stellen. Nur: „Maßgeblich für die Rente ist immer das Recht, das zum Rentenbeginn, nicht welches zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt“, erklärt die DRV-Sprecherin. Selbst ein jetzt ausgestellter Rentenbescheid sichere darum keine Ansprüche nach derzeitigem Recht. „Sollte ein Versicherter eine Rente beantragen, die es zum Zeitpunkt des beantragten Rentenbeginns nicht mehr gibt, wird er von seinem Sachbearbeiter angeschrieben“, so die Sprecherin.