Im Flugzeug bleiben die Plätze neben einem frei. Da kann man sich quer über die Sitzreihe langmachen. Oder? Es kommt darauf an. Anspruch hat ein Passagier nur auf den gebuchten Sitzplatz. Grundsätzlich verboten sei die Nutzung benachbarter Plätze aber nicht, teilt der deutsche Luftverkehrswirtschaftsverband BDL auf Anfrage mit. Passagiere sollten sich nur nicht ungefragt breit machen, denn am Ende entscheidet das Bordpersonal.
So handhabt das etwa Deutschlands größte Airline Lufthansa: Die Nutzung freier Nachbarplätze müsse vorab mit der Kabinencrew abgestimmt werden, so eine Sprecherin. Die Crew entscheide situativ, auch weil freie Plätze im Laufe eines Fluges aus operativen Gründen wieder benötigt werden könnten. Beispielsweise, wenn ein anderer Gast umgesetzt werden müsse.
Natürlich will man mehrere Plätze auf langen Flügen zum Hinlegen nutzen. Doch das ist nicht immer erlaubt. Grundsätzlich gilt: Während des Rollvorgangs, des Starts und der Landung ist das Liegen über mehrere Sitze nicht möglich. Während dieser Phasen müssen Fluggäste aufrecht und angeschnallt auf den Sitzen sein. In der Economy-Class müsse außerdem bei Turbulenzen stets eine aufrechte, angeschnallte Position eingenommen werden, dies sei durch die Sitzzulassung bedingt, heißt es vonseiten der Lufthansa. Darf man liegen, dürfen Kopf und Füße zu keiner Zeit in den Gang ragen. Und: Wer seine Füße auf der Sitzfläche ablegen will, sollte natürlich die Schuhe ausziehen, falls es keine separate Auflage gibt. Wer nicht auf den Zufall freier Nebenplätze und die Kulanz der Crew angewiesen sein will, kann bei einigen Airlines auf allen oder ausgewählten Langstreckenflügen in der Economy-Klasse komplette Sitzreihen buchen.