Kolbermoor – Hartnäckig ist ein Antragsteller aus der Brückenstraße, der auf dem Grundstück Brückenstraße 36 zwei Plakattafeln mit wechselnder Produktwerbung errichten will. Der Bauausschuss hat ihm diesbezüglich bereits eine Absage erteilt (wir berichteten), das Landratsamt als Genehmigungsbehörde beurteilt die Sachlage nun anders: Zumindest eine Plakattafel, nämlich die an der nördlichen Gebäudefassade, sei durchaus zulässig. Die zweite beantragte Werbetafel wäre indes freistehend – und kann damit abgelehnt werden.
Die Stadtverwaltung empfahl dem Gremium deshalb auf Anraten des Landratsamtes, zumindest die Plakattafel am Gebäude zuzulassen – eine Auffassung, die eine ganze Reihe Bauausschussmitglieder nicht teilte. SPD und Grüne blieben bei ihrer ablehnenden Haltung und verweigerten ihre Zustimmung, weshalb der Bauantrag letztlich mit 3:4 Stimmen keine Mehrheit fand.
In jüngster Sitzung des Bauausschusses dann erneut ein Antrag auf eine Plakattafel in der Brückenstraße, dieses Mal die Hausnummer 35 betreffend: Dort soll an der Hausfassade eine knapp zehn Quadratmeter große, unbeleuchtete Werbefläche installiert werden mit wechselnder Fremdwerbung. Doch auch in diesem Fall hielt sich die Begeisterung im Gremium in Grenzen. Laut Stadtverwaltung ist das Vorhaben zwar zulässig, doch mit 3:3 Stimmen lehnte der Ausschuss auch diesen Antrag ab. Bürgermeister Kloo wies jedoch darauf hin, dass das Landratsamt das Einvernehmen sicherlich ersetzen wird. „Trotzdem wollen wir ein Zeichen setzen und Nein sagen“, erklärte dazu Dagmar Levin (SPD).
Errichtet werden kann ein Doppelhaus mit zwei Doppelgaragen am Föhrenweg. Der Bauausschuss erteilte dazu einstimmig sein Einvernehmen. Allerdings muss dazu noch der Vollzug der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Am Föhrenweg“ erfolgen, die aufgrund von Einwänden des Landratsamtes Rosenheim abgeändert und erneut ausgelegt werden muss.
Dem Gremium lag zudem eine Tektur für den Bau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Rosenheimer Straße 46 vor – bei einer Baukontrolle war eine teilweise Unterkellerung des Gebäudes entdeckt worden. Zwar handelt es sich nur um einen knapp drei auf knapp fünf Meter großen Kellerraum, dennoch entspricht der Bau nicht der genehmigten Planung. Über die Tektur hatte nun der Bauausschuss zu befinden, die Bauverwaltung signalisierte dazu keine Einwände. Einzig Dagmar Levin (SPD) zeigte sich verärgert über diesen, wenn auch kleinen „Schwarzbau“: „Diejenigen, die sich an die Planung halten, sind doch immer die Deppen.“ Während die breite Mehrheit des Gremiums die Tektur befürwortete, stimmte sie dagegen.
Erweitern kann ein Landwirt an der Staatsstraße 78 seine Maschinenhalle. Er plant dort die Einlagerung von Futtermitteln. Allerdings ist für den Anbau der „Umweg“ über eine Bebauungsplanänderung („Mitterhart Ost“) erforderlich, um Rechtssicherheit zu erlangen, wie Bürgermeister Kloo erklärte. Die Nutzflächen für Nebenanlagen sollen dann entsprechend festgelegt werden. „Grundsätzlich spricht aber nichts gegen die Erweiterung“, betonte Kloo. Dem schloss sich auch der Bauausschuss an.
Noch einmal überplanen soll indes ein Bauwerber sein Vorhaben an der Josef-Hamberger-Straße, wo ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten vorgesehen ist. Den entsprechenden Änderungsbeschluss des dort geltenden Bebauungsplanes „Südlich der Staatsstraße“ stellte das Gremium zurück, mit der Maßgabe, die Stellplatzsituation über eine Tiefgarage zu lösen. In der vorliegenden Planung waren alle 16 benötigten Stellplätze oberirdisch vorgesehen, was dem Gremium unisono missfiel.