Kolbermoor – Sie ist für Bauträger gleichermaßen wichtig und entscheidend wie für alle privaten Bauherren: die städtische Stellplatzsatzung. In ihr ist festgelegt, wie viele Kfz- und Fahrradstellplätze pro Wohneinheit erforderlich sind. Die Stadt Kolbermoor will ihre Satzung jetzt, wie berichtet, modifizieren. Denn: Parkraum ist knapp in der Mangfallstadt.
Prägnantester Punkt im Vergleich zu der noch gültigen, aus dem Jahr 2007 stammenden Satzung: Sind bisher grundsätzlich zwei Kfz-Stellplätze pro Wohneinheit erforderlich, soll die Anzahl künftig nach Größe der Wohnungen gestaffelt werden. Vor allem will die Stadt mehr Augenmerk auf Besucherparkplätze und auf Fahrradstellplätze legen, die bisher nicht explizit berücksichtigt sind.
Die Autos werden
immer größer
„Die Gesellschaft hat sich verändert, es wird immer mehr nachverdichtet, die Autos werden immer größer“, erklärte Bürgermeister Peter Kloo in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses, in der die Beratungen in die zweite Runde gingen. Vor dem Hintergrund der immer größer werdenden Autos sollen die Maße eines Stellplatzes – so der Vorschlag der Verwaltung – künftig 2,5 auf 5,5 Meter und nicht mehr wie bisher 2,3 auf 5 Meter betragen.
Im Raum steht nun bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten, dass für Wohnungen, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, grundsätzlich ein Kfz-Stellplatz nachgewiesen werden muss. Bei einer Wohnungsgröße zwischen 50 und 65 Quadratmetern wären es eineinhalb und ab 65 Quadratmetern zwei Kfz-Stellplätze pro Wohneinheit. Bei allen kämen jeweils zwei Fahrradstellplätze hinzu.
Zu diesen Stellplätzen kommen künftig noch oberirdisch nachzuweisende Besucherstellplätze – und zwar in einer Größenordnung von 20 Prozent der Gesamtzahl der für die Wohnungen erforderlichen Stellplätze.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrspännern bliebe es bei zwei Kfz-Stellplätzen je Wohnung. Für Fahrräder sollen hier jeweils drei Stellplätze gefordert werden. Ausnahme: Für Wohnungen, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, wären jeweils nur ein Kfz- und Fahrradstellplatz erforderlich. Der Besucherstellplatz-Anteil betrüge hier 50 Prozent. Diese Plätze dürfen jedoch auch auf dem Vorplatz vor Garagen und Carports nachgewiesen werden.
Bei Gebäuden beziehungsweise Wohnungen im sozialen Wohnungsbau hingegen will man einen geringeren Schlüssel anwenden.
Markus Schiffmann (CSU) forderte, dass bis zur Stadtratssitzung in der kommenden Woche, in der über die Satzung entschieden werden soll, noch nachgearbeitet wird. Dass bereits ab einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern „die volle Härte“ greift, sei „nicht gerade ein Volltreffer“.
Er schlug unter anderem vor, den Stellplatzbedarf nicht nach der Quadratmeterzahl der Wohnung zu definieren, sondern anhand der Anzahl der Zimmer. Kloo hielt dagegen, es sei schwierig, dann zu prüfen, was als Zimmer gelte: „Was ist mit Galerien, was ist mit Kellerräumen? Es gibt sehr große Wohnungen, die fast nur aus einem einzigen Raum bestehen.“
Auf Schiffmanns Forderung, auch bei den Stellplatzgrößen noch einmal ins Detail zu gehen („da gehen wir plötzlich auf Größen, die im Systembau nicht mehr darstellbar sind“) entgegnete Kloo, es sei häufig zu beobachten, dass die Autos gerade noch auf den Stellplatz passten, aber mit der Anhängerkupplung in den Gehweg oder den Fahrbereich in Tiefgaragen hineinragten. Als bereits „sehr gut überarbeitet“ bezeichnete Caroline Schwägerl (Grüne) den Satzungsentwurf. Sie plädierte allerdings nur für zwei Kategorien bei der Wohnungsgrößenstaffelung – nämlich „kleiner als 50 Quadratmeter“ und „größer als 50 Quadratmeter“.
Den hohen Stellplatzbedarf in der Stadt bekräftigte noch einmal Dagmar Levin-Feltz (SPD). „Es steht letztlich ja auch jedem frei, einen Stellplatz zu vermieten, wenn er zu viel davon hat.“ Kloo stieß ins gleiche Horn: „Man muss schon überlegen, wofür wir unseren Grund und Boden nutzen. Jeder ist selbst verantwortlich, wenn er keinen Platz für sein zweites Auto hat.“ Er räumte aber auch ein: „Jeden Extremfall werden wir mit der Satzung nicht einfangen können.“
Straßen nicht noch
mehr zuparken
Dieter Kannengießer (Parteifreie) merkte an, man werde wohl eine Parkraumbewirtschaftung benötigen. „Es geht nicht, dass die Straßen als Parkräume noch dichter werden.“ Es könne auch sein, dass man in ein paar Jahren mit Anwohnerausweisen arbeiten müsse, fügte Kloo hinzu. Er räumte ein, dass der Satzungsentwurf auch Nachteile beinhalte. „Aber ich sehe mich außerstande, seitens der Verwaltung einen besseren Vorschlag zu machen.“